Streit um Vergabeverfahren Wegen Vertrag zur Gaslieferung laufen Ermittlungen gegen OB

Homburg · Der Ärger um den Vertrag zur Gaslieferung beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken. Deren Pressesprecher Mario Krah bestätigte am Montag auf Anfrage unserer Zeitung, „dass wegen der Beauftragung der Stadtwerke Homburg GmbH“ vom 12. Februar 2016 mit Gaslieferungen für Gebäude der Stadt Homburg für den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2019 hier ein Ermittlungsverfahren „wegen des Anfangsverdachts der Untreue anhängig ist“.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Marijan Murat

Das Verfahren richte sich ausschließlich gegen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Am vergangenen Mittwoch, 13. Juni, seien bei den Stadtwerken Homburg Unterlagen hierzu erhoben worden. Diese würden aktuell ausgewertet. Der Beschuldigte habe sich bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert. „Im Zuge der Ermittlungen wird zu klären sein, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe durch die betreffende Auftragsvergabe ein Schaden entstanden ist“, hieß es abschließend.

Die Frage, ob sich Homburgs OB bei der Vergabe eines Gasliefer-Auftrags an die Stadtwerke Homburg über geltendes Vergaberecht hinweg gesetzt hat, hatte bereits den Stadtrat und die Kommunalaufsicht beschäftigt. Die Grünen hatten den Vorgang der zuständigen Kommunalaufsicht gemeldet. Die Fraktionen von SPD, CDU und FWG hatten den Schritt des Verwaltungschefs verteidigt, immerhin gelte es, die Interessen der Stadt zu schützen.

Zum Hintergrund: Ohne Beteiligung des Stadtrates und ohne die eigentlich notwendige Ausschreibung hatte der OB einen Vertrag über Gaslieferungen seitens der Stadtwerke abgeschlossen – mit einem Volumen von rund einer Millionen Euro.

Die Kommunalaufsicht wiederum machte in ihrer Antwort klar, dass im vorliegenden Fall der Stadtrat für die Vergabeentscheidung zuständig war. Der OB habe entgegen Paragraf drei der Vergaberichtlinien der Stadt gehandelt. Diese besagten, so die Kommunalaufsicht, dass Schneidewind eine Verfügungsobergrenze von 25 000 Euro habe, „die hier deutlich überschritten wurde. Damit hat der Oberbürgermeister nicht nur gegen Vergaberecht und die Vergaberichtlinien der Stadt, sondern auch gegen den Paragrafen 34 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes verstoßen“.

Eine konkrete Konsequenz hatte diese Beurteilung der Kommunalaufsicht allerdings nicht. So wies man im Antwortschreiben an die Grünen darauf hin, dass die geltende Rechtslage eine Aufhebung des geschlossenen Vertrages nicht möglich mache.

Die Stadt selbst hatte klar gemacht: „Die Beauftragung zur Lieferung von Erdgas an die städtischen Verbrauchsstellen wurde geprüft und erfolgte anschließend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens. Dabei hatte der Oberbürgermeister, der nach Rücksprache mit dem Stadtrat – allerdings ohne offiziellen Beschluss – und nicht im Alleingang gehandelt hat, gehofft, dass dieses Vorgehen in Bezug auf die Auslegung der Vorgaben ebenfalls möglich sein könnte. Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Schreiben nun mitgeteilt, dass dies nicht der Fall ist.“

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