Vorsorgen Vortrag über die Vorsorgevollmacht

Homburg · Die katholische Erwachsenenbildung Saarpfalz (KEB) lädt am Montag, 11. September, um 15 Uhr zu dem Vortrag: „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH)“ ins Diakoniezentrum in der Schwesternhausstraße 9 nach Homburg ein.

Referent ist Rechtsanwalt Klaus Herrmann. Jedem Menschen kann es aus Alters- oder Krankheitsgründen passieren, dass er Dinge nicht mehr selbst erledigen kann oder will. Mit einer Vorsorgevollmacht legt man beizeiten fest, wer später helfen darf, schreibt die KEB zum Hintergrund. Selbst der Ehegatte und die Kinder dürften ohne Vollmacht nicht vertreten. Habe man keinen Bevollmächtigten, werde vom Gericht ein Betreuer – eine völlig fremde Person – zugewiesen. Auch eine Patientenverfügung sei von immenser Wichtigkeit. Der Bundesgerichtshof stelle jedoch an diese hohe Anforderungen.

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