„Viele Eltern sind dankbar“

Homburg · Klassenfahrten und Schulausflüge können ein Loch in die Haushaltskasse von Eltern reißen, vor allem, wenn sie mehrere schulpflichtige Kinder haben. Um das zu verhindern, hat Bildungsminister Ulrich Commerçon einen neuen Schulfahrtenerlass herausgegeben. Doch dafür erntet er nicht nur Lob. Darüber sprach SZ-Mitarbeiter Patric Cordier mit Commerçon.

 Bildungsminister Ulrich Commerçon. Archivfoto: Andreas Engel

Bildungsminister Ulrich Commerçon. Archivfoto: Andreas Engel

Worin liegen die Gründe, was sind die Ziele der Neuregelung?

Ulrich Commerçon : Im Zentrum der Neuregelung standen zwei Kernanliegen: Zum einen war es notwendig, dass Lehrkräfte endlich eine Erstattung ihrer Dienstreisekosten erhalten. Zuvor mussten sie für ihre Kosten in Gänze aufkommen. Jetzt erhalten Lehrkräfte eine Pauschalvergütung, was richtig und fair ist. Zum anderen begrenzen wir nun die finanzielle Belastung der Familien. Auch das war dringend erforderlich, da uns in der Vergangenheit vermehrt Beschwerden von Eltern erreichten, die beklagten, dass die Kosten für Schulfahrten die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Familien überschritt. Das ging so weit, dass Eltern ihre Kinder vor Klassenfahrten krankmeldeten oder erst gar nicht an Gymnasien, da die häufiger kostenintensive Fahrten unternehmen, anmeldeten. Diese soziale Exklusion und Brandmarkung einzelner Kinder ist nicht vereinbar mit dem freien Zugang zur Bildung und Chancengerechtigkeit: An Klassenfahrten müssen alle gleichermaßen teilnehmen können.

Wie und durch wen wurden die darin aufgeführten Zahlen berechnet?

Commerçon: Es geht nicht darum, Klassenfahrten zu unterbinden. Im Gegenteil. Sie sind wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Aber wir haben festgestellt, dass Schulen immer häufigere und immer exklusivere Reisen veranstalteten. Deswegen nun die Kostenobergrenze, die vorsieht, dass pro Kopf nicht mehr als 100 Euro pro Schuljahr ausgegeben werden dürfen. Bei der Festlegung der Kosten haben wir natürlich auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Dabei sind Preise von Schullandheimen, Jugendherbergen, Bustransfers, Eintritten und so weiter eingeflossen. Der Erlass fordert die Schulen auf, ein Fahrtenkonzept aufzustellen, das pädagogisch sinnvoll und finanziell tragbar ist. Im Übrigen können die Beträge auch über mehrere Klassenstufen hinweg angespart werden, sodass man für drei Jahre auf 300 Euro kommt. Mit diesem Budget kann man sicherlich attraktive Klassenfahrten planen. Internationale Austausch- und auch Wettbewerbsprogramme sind außerdem vom Erlass ausgenommen.

Elternvertreter und Schulleiter sind offenbar verärgert. Sie behaupten, nicht gehört worden zu sein. Sie werfen dem Erlass "Realitätsferne" und dem Minister mangelhafte "Kommunikationsfähigkeit" vor. Wie stehen Sie zu den Vorwürfen?

Commerçon: Der neue Erlass kam für niemanden überraschend. Ihm ging im vergangenen Schuljahr bereits eine Übergangsregelung voraus. Außerdem wurden im Vorfeld des neuen Erlasses - wie bei Rechtsänderungen im Bildungsbereich ständige Praxis - die Vertretungen der Lehrkräfte, Gewerkschaften sowie Hauptpersonalräte, Eltern und Schülerinnen und Schüler angehört. Ihre Rückmeldungen sind natürlich in den Erlass eingeflossen. Von mangelnder Kommunikation kann also nicht die Rede sein. Im Großen und Ganzen erhalte ich übrigens meist positive Rückmeldungen. Insbesondere von den Eltern , die dankbar sind, dass wir bei dem Wetteifern mancher Schulen um die üppigsten Reiseprogramme nicht mehr mitspielen. Ich halte es vielmehr für realitätsfremd zu glauben, dass alle Familien sich Klassenfahrten für Aberhunderte Euro leisten können.

Wie erklären Sie, dass unter dem Erlass das Datum 30. August 2016 steht, er aber schon am 1. August 2016 in Kraft trat?

Commerçon: Der 1. August ist das Standarddatum für Rechtsänderungen im Bildungsbereich zum neuen Schuljahr. Eine rückwirkende Belastung oder Einschränkung ist damit nicht verbunden, weil für bereits geplante Fahrten Vertrauensschutz gewährt wird.

Ist dieser Erlass so haltbar oder müssen Sie in Absprache mit Landeselternvertretung und Ihren Schulleitern nachbessern?

Commerçon: Der Erlass bietet ausreichend Flexibilität, um pädagogisch sinnvolle schulische Fahrtenkonzepte fortzuführen und weiterzuentwickeln. Außerdem werden die im Erlass festgesetzten Beträge regelmäßig überprüft.

Was geschieht mit Fahrten, die bereits geplant oder sogar gebucht sind?

Commerçon: So weit Klassenfahrten schon vorbereitet waren, wird Vertrauensschutz gewährt, diese Fahrten sind also von den zeitlichen und finanziellen Vorgaben des Erlasses ausgenommen. Weder müssen Genehmigungen aufgehoben werden noch muss irgendjemand eine Buchung stornieren.

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