Verbrauchertipp Verschiedenes ändert sich 2018 für Hausbesitzer

Homburg/Bexbach/Kirkel · Etwa bei Bau- oder Sanierungsbmaßnahmen ergeben sich Änderungen, hierzu gibt die Verbraucherzentrale weiterhin Tipps.

 Kleine Änderungen gibt es ab 2018 bei der Förderungen von Photovoltaik-Anlagen.

Kleine Änderungen gibt es ab 2018 bei der Förderungen von Photovoltaik-Anlagen.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern auch mindestens ebenso viele neue Gesetze und Verordnungen. Was für private Haushalte beim Neubau und bei der Sanierung von Altbauten wichtig ist, erklärt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes,

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.

 Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaik-Anlagen von 13 auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.

Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen, heißt es in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale weiter.

HBCD-haltige Dämmstoffe gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.

Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung: Sie ermöglicht ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen. Sie belegt, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden. Sie eignet sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen. Sie dient als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar  die am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.

Wer Fragen hat zum Neubau, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln erhält eine unabhängige Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Energieberater helfen dabei, Energiekosten zu sparen und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

 Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können unter Tel. (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldungen zur persönlichen Beratung sind auch möglich in der Kreisverwaltung in Homburg, Am Forum 1, vierte Etage, Zimmer 438, Tel. (0 68 41) 1 04 84 34 oder (0681) 5 00 89 15. In der Gemeinde Kirkel im Rathaus in Limbach, Hauptstraße 12, Tel. (0 68 41) 80 98 22.

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