Regelung gilt ab dem 18. Mai UKS ermöglicht wieder mehr Krankenbesuche

Homburg · Vergangenen Mittwoch war es „zeitnah“ angekündigt worden, zum Montag, 18. Mai, greift es nun: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ändert seine Besuchsregelungen und erlaubt dann in den meisten Bereichen wieder einmal pro Tag zwischen 15 und 18 Uhr für maximal eine Stunde einen Besucher pro Patient.

Uniklinikum Homburg ermöglicht wieder mehr Krankenbesuche
Foto: Foto: Frank Kirchhoff/UKS

„Durch die aktuell niedrigen Neuinfektionen im Saarland und der Großregion können wir nun unsere einzelnen Kliniken für die wichtigen Krankenbesuche wieder ein Stück öffnen“, erklärt Prof. Dr. Wolfgang Reith, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKS. Trotz dieser Lockerung könnten leider in den sogenannten hochreinen Bereichen mit speziellen Hygienerichtlinien nach wie vor zum Schutz der Patienten keine Besuche stattfinden, so Reith weiter.

Mit dieser Änderung entfielen auch die Einfahrtsbeschränkungen auf den Campus, die Kontrollen der Zufahrtswege würden eingestellt. In den einzelnen Kliniken werde allerdings in den Eingangsbereichen kontrolliert. Der Krankenbesuch sei nur vorab festgelegten Personen möglich, die sich an den Pforten für jeden Besuch anmelden müssten. „Aus Hygienegründen ist es notwendig, dass nur eine Besuchsperson pro Patient vorab benannt werden darf. In der Regel erfolgt dies bei der Aufnahme, in Einzelfällen – auch im Nachhinein – über die Stationen.“ Das UKS bittet um Verständnis, dass der Zugang zudem nur gewährt werden kann, wenn der Besucher selbst keine Krankheitssymptome aufweist. Auch die Gegebenheiten auf Station können in Einzelfällen ein Abweichen von der Besuchsregelung bedingen. „Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Patienten den Besuch von jeweils einem nahestehenden Menschen wieder ermöglichen können. Den Angehörigen danken wir vor allem für ihr Verständnis für die verschärften Hygienemaßnahmen in den letzten Wochen; sie haben damit einen großen Teil dazu beigetragen, unsere Patienten vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus zu schützen.“

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