Zwei Menschen starben Todesfahrer von der A6 steht ab heute vor Gericht

Homburg/St Ingbert · Der Mann raste mit seinem Lkw am 16. Februar 2021 in einen Stau an der Abfahrt Homburg/Bexbach. Zwei Menschen starben. War es fahrlässige Tötung?

 Zwei Menschen starben bei dem schweren Verkehrsunfall am 16 Februar 2021 auf der A6 zwischen Waldmohr und Homburg.

Zwei Menschen starben bei dem schweren Verkehrsunfall am 16 Februar 2021 auf der A6 zwischen Waldmohr und Homburg.

Foto: BeckerBredel

Diesen Mittwoch, 23. März, verhandelt das Amtsgericht St. Ingbert öffentlich in einer Sache, die im Februar 2021 Bestürzung ausgelöst hatte. Damals gab es eine Häufung von Unfällen auf der A6 in Höhe der Baustelle Abfahrt Homburg/Bexbach in Richtung Saarbrücken. Einmal endete ein solcher Unfall sogar für zwei Autofahrer tödlich – und genau um diesen Fall geht es nun. Geklärt werden soll die Frage, ob der Unfallverursacher sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat.

Zur Erinnerung: Am 16. Februar 2021 hatte ein Ungar, Jahrgang 1990, die Strecke in Richtung Frankreich befahren. Gestartet am Vortag gegen 17 Uhr in Budapest, näherte er sich nun mit seinem Sattelschlepper gegen 15.30 Uhr der späteren Unfallstelle zwischen den A6-Ausfahrten Waldmohr und Homburg.

Gerichtsdirektorin Marion Walther schildert die Anklage: Der Mann sei auf der rechten Fahrspur der zu diesem Zeitpunkt sehr stark frequentierten A6 unterwegs gewesen – schließlich war wegen der Baustelle zum „dritten Ohr“ an der Abfahrt die Strecke auf eine Spur verengt. Ein Stau von etwa einem Kilometer Länge hatte sich gebildet, die hinteren Fahrzeuge waren zum Stillstand gekommen – nichts ging mehr. Am Ende des Staus stand ein Sattelschlepper der Marke Volvo, danach folgten zwei kleinere Autos, in denen ein Mann aus dem Heusweiler Ortsteil Holz, Jahrgang 1964, und eine Frau mit Wohnadresse in Wadgassen, Jahrgang 1978, am Steuer saßen.

Der angeklagte Brummi-Fahrer achtete nun, so die Anklage, nicht in ausreichendem Maße auf die Verkehrssicherheit und fuhr nahezu ungebremst auf das Stauende auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurden die beiden kleineren Fahrzeuge zwischen den Sattelschleppern regelrecht zerquetscht. Beide Autofahrer wurden auf ihren Sitzen eingequetscht und erlitten tödliche Verletzungen. Der Lasterfahrer selbst habe, so Walther, gegenüber der Polizei ausgesagt, dass er den Tempomat aktiviert und sich noch eine Zigarette angezündet und das Feuerzeug gerade zur Seite gelegt hatte, ehe es krachte. Bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte der Mann rechtzeitig reagieren und den Unfall vermeiden können, heißt es in der Anklageschrift.

Nach dem Unfall hatte es damals vonseiten der Polizei geheißen, ein Spuren- und Vermeidbarkeitsgutachten sollten erstellt werden, wie es zu dem Unfall kam, inwiefern der Lasterfahrer etwa zu schnell unterwegs war. Ein solch technisches Gutachten datiert nun vom 23. Juli 2021. Auch ein Blutalkohol- und toxikologisches Gutachten liegen vor. Diese kommen zu dem Schluss, dass der Mann zwar nichts getrunken, aber Cannabis im Blut hatte. Auch mehrere Betäubungsmittel fanden sich dort. Bei der polizeilichen Vernehmung habe der Mann schläfrig gewirkt. Eine Aussage zur Fahrtüchtigkeit werde ein Gutachter aber erst in der Hauptverhandlung machen können.

Zunächst ist laut Walther nur ein Verhandlungstag angesetzt. Hier seien Zeugen geladen, dazu zwei Sachverständige und der Dolmetscher, den der Mann benötigt. Zwei Tage nach dem Unfall war dem Ungar, der nach dem Unfall selbst verletzt in die Homburger Uniklinik gemusst hatte, der Führerschein für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entzogen worden, so Walther.

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