Energiespartipp Vom Energiebedarf der Geräte hängt vieles ab

Homburg · Ein junges Paar zieht erstmals zusammen und kriegt einen Schock bei der Stromrechnung. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man spart.

 Besonders bei der ersten gemeinsamen Wohnung sollte man darauf achten, dass die Stromkosten nicht weglaufen. Sonst gibt’s womöglich Ärger. 

Besonders bei der ersten gemeinsamen Wohnung sollte man darauf achten, dass die Stromkosten nicht weglaufen. Sonst gibt’s womöglich Ärger. 

Foto: picture-alliance/ dpa/Jens Büttner

Die erste gemeinsame Wohnung ist für ein Paar ein großes Abenteuer. Der eher unromantische Teil dabei ist die Frage nach den Kosten, und wer die Miete bezahlt. „Schwer einzuschätzen sind die Nebenkosten, vor allem wenn es die erste Wohnung ist, sagt Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Der Energiebedarf für die Heizung und die Stromkosten hängen von der Wohnung ab, aber natürlich auch vom Verbrauchsverhalten und von den verschiedenen Haushaltsgeräten.

Cathrin Becker gibt Tipps, wie man die Energiekosten in etwa einschätzen kann. Eine Wohnung mit Elektroheizung hat deutlich höhere Heizkosten als eine mit Gas- oder Ölheizung. Auch die Warmwasserbereitung mit Strom kann teuer werden. Veraltete Durchlauferhitzer oder große Wasserboiler treiben die Energiekosten besonders in die Höhe.

Beheizte Wintergärten sind schön, treiben die Heizkosten jedoch deutlich nach oben. Der Blick auf die Fenster lohnt sich: Schließen alte Flügel nicht dicht, wird das Heizen teuer und Zugluft macht das Wohnen ungemütlich. Ist in Wohnungen kein Trockenraum vorhanden, wird oft ein Wäschetrockner benötigt. Auch sein Stromverbrauch kann sehr hoch ausfallen. Wenn jeder Partner bereits eine eigene Wohnung hatte, sind einige Haushaltsgeräte doppelt vorhanden. Bei Kühl- und Gefriergeräten sowie Wäschetrocknern sind die Verbrauchsunterschiede am größten. Man sollte sich jeweils für das sparsamere Gerät entscheiden

„Einige Mitbringsel sind wahre Stromfresser“, so Cathrin Becker. Zum Beispiel ein Wasserbett, ein Aquarium oder ein Heizlüfter. Ist der Vormieter bekannt, kann man ihn nach der Höhe der letzten Heizkostenabrechnung fragen. Überhitzt sich die Wohnung im Sommer schnell, lässt das auch Rückschlüsse zu auf dem Dämmstandard. „Auf jeden Fall soll man sich vom Vermieter den Energieausweis zeigen lassen und um eine Kopie bitten“, so Becker. Die Energieberater der Verbraucherzentrale können anhand der Daten den energetischen Zustand der Wohnung beurteilen.

Fragen zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Termine zur persönlichen Beratung können unter Telefon (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung der Verbraucherzentrale in: Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, vierte Etage, Zimmer 438, Telefon (0 68 41) 1 04 84 34 oder (0681) 5 00 89 15. In der Gemeinde Kirkel im Rathaus Limbach, Hauptstraße 12, Telefon (0 68 41) 80 98 22.

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