Tempo 30 hat seine Berechtigung

Homburg · Die Möglichkeit, vor einer Schule Tempo 30 auf einer Landesstraße einrichten zu können, stammt aus einer Weisung des Innenministeriums aus den 1980er Jahren. Die Entscheidung liegt beim Saarpfalz-Kreis.

 Zur Überraschung vieler Autofahrer gilt seit Anfang des Schuljahres an der Homburger Ringstraße in Höhe der Grundschule Sonnenfeld ein zeitlich begrenztes Tempo-30-Limit. Foto: Thorsten Wolf

Zur Überraschung vieler Autofahrer gilt seit Anfang des Schuljahres an der Homburger Ringstraße in Höhe der Grundschule Sonnenfeld ein zeitlich begrenztes Tempo-30-Limit. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Das wird so manchen aufhorchen lassen: Seit Beginn des neuen Schuljahres gilt in einem Teilbereich der Homburger Ringstraße ein Tempolimit von 30. Dieses Tempolimit gilt für den Straßenabschnitt in unmittelbarer Nähe der Grundschule Sonnenfeld und ist werktags auf die Zeit von sieben bis 17 Uhr beschränkt. Das Bemerkenswerte: Bei der Ringstraße handelt es sich um eine Landesstraße. Und an solchen gilt es gemeinhin als schwierig, eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten. Das hatte in der Vergangenheit so mancher feststellen müssen und sich beim Versuch, solche Verkehrswege per Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beruhigen, die Zähne ausgebissen.

In Homburg und an der Ringstraße, der L 213 in Richtung Kirrberg und Uni-Klinikum, hat es nun geklappt. Könnte dies ein gutes Beispiel für andere Geschwindigkeitsbegrenzungen an Landesstraßen in Homburg , Bexbach und Kirkel sein? Zu Erinnerung: In Frankenholz hatte der Ortsrat erst kürzlich ein Tempo-30-Limit im Bereich der Höcherbergstraße, der L 116, gefordert. Und in Limbach denkt man aktuell darüber nach, die schon bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe der Gemeinschaftsschule an der Hauptstraße, der L 114, in Richtung Ortsmitte auszudehnen (wir berichteten).

Ob Tempo 30 an einer Landesstraße eingerichtet wird, das entscheidet die Straßenverkehrsbehörde des Kreises, im Falle der Homburger Ringstraße also der Saarpfalz-Kreis. Im Antragsverfahren beteiligt ist auch der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) in Neunkirchen. Er wird in der Sache angehört und gibt eine entsprechende Einschätzung darüber ab, ob ein 30er Tempolimit an einer Landesstraße zu Verkehrsbeeinträchtigungen führe. Für die abschließende Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises sei diese Einschätzung aber nicht bindend, so Klaus Kosok, Pressesprecher des LfS. "Allerdings entscheidet die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der von uns vorgetragenen Argumente. Das führt in der Regel zu einvernehmlichen Lösungen."

Ob diese Lösung am Ende ganz formal "streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung" heißt, darüber entscheidet Margareta Bonaventura, die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises. Sie nannte gestern die Bedingungen, die für ein Ja erfüllt sein müssen: So sei eine 30-Kilometer-Beschränkung an Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen möglich. Grundlage für diese Vorgaben sei eine Weisung des saarländischen Innenministeriums aus den 1980er Jahren. Die habe zum Ziel, durch gezielten Einsatz der Geschwindigkeitsbegrenzungen deren Akzeptanz bei Autofahrern zu erhöhen.

So ist erklärt, warum der Einsatz von Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind für das zeitlich begrenzte Tempolimit an der Ringstraße in Höhe der Grundschule Sonnenfeld Erfolg hatte und andere Wünsche nach Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Zukunft wohl weiterhin genau das bleiben werden: Wünsche.

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