Tensidbelastung Stadt will Tensidbelastung des Erbachs reduzieren

Homburg · () Die Stadt rechnet kurzfristig nicht damit, dass die Tensidbelastung des Erbachs sich schnell reduzieren wird. Das ist der Tenor einer Erklärung zu dem Schaum auf dem Gewässer, der Bürger seit Jahresbeginn umtreibt.

Nach Auswertung von umfangreichen Untersuchungen in den letzten Wochen wiederholt Stadtsprecher Jürgen Kruthoff, dass kein akutes Gift am Zu- oder Ablauf der Kläranlage vorliege, bei der Kontrolle der eingesetzten Stoffe der Betriebe und der Durchsicht der Sicherheitsdatenblätter habe man keine verbotenen Stoffe entdeckt. Die Kläranlage unterschreite die Grenzwerte sogar „signifikant“. Die Tenside seien auch zu mindestens 90 Prozent abbaubar.

Dass es mal stärker, mal schwächer schäumt und stinkt, habe demnach damit zu tun, dass eine Vielzahl an Gewerbe- und Industriebetrieben Tenside zum Reinigen oder im Produktionsprozess einsetzt und über die Kläranlage indirekt in den Erbach abgibt. Diese sei dann bisweilen schlicht überfordert. Weder seien aber hier Gesetzesverstöße feststellbar, noch könne man „den Einleiter“ im Sinne eines Schuldigen für die Auffälligkeiten auf dem Bach benennen. Denn auch Privathaushalte trügen „in geringem Umfang“ zur Tensidbelastung und Schaumbildung bei. Letztere sei etwa bei Starkregen geringer, weil da auch in den Kanälen mehr Regenwasser transportiert werde.

Die Stadt wolle erreichen, dass künftig weniger Tenside im Erbach landen und im Rahmen der Überarbeitung des Indirekt-Einleiter-Katasters verstärkt Gespräche mit allen in Frage kommenden Betrieben führen. Diese sollten mehr Eigenverantwortung für ihre Abwässer übernehmen. Durch geänderte Produktionsabläufe hätten sich in einzelnen Betrieben die Tensidbelastungen bereits reduziert. Außerdem will die Stadt weiter Proben nehmen, die Kanäle bezüglich einer Grundbelastung überwachen und weiter mit dem Landesumweltamt zusammenwirken.

Morgen, 29. März, 8.30 Uhr, ist der schäumende Erbach auch wieder Thema im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Landtags.

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