Stadt Bexbach bittet zur Kasse

Bexbach. Es liegt was in der Luft am Höcherberg. Und das wird die Grundstückseigentümer in Teilen der Bexbacher Innenstadt bald Geld kosten. So wie Haus- und Grundstückseigentümer Bernhard Baltes. Er hat, und damit war er in den zurückliegenden Wochen nicht der einzige, das Schreiben eines Sachverständigen bekommen

Bexbach. Es liegt was in der Luft am Höcherberg. Und das wird die Grundstückseigentümer in Teilen der Bexbacher Innenstadt bald Geld kosten. So wie Haus- und Grundstückseigentümer Bernhard Baltes. Er hat, und damit war er in den zurückliegenden Wochen nicht der einzige, das Schreiben eines Sachverständigen bekommen. Worum es in diesem Schreiben geht? Um die so genannten "Ausgleichsbeträge", also die Wertsteigerung (Bodenwerterhöhung), die ein Grundstück erfährt, wenn es Teil eines öffentlich geförderten und offiziell ausgewiesenen Sanierungsgebietes ist.

Eben diese Wertsteigerung - begründet zum Beispiel in einer verbesserten Infrastruktur, der Anlage von Grünflächen oder auch der Schaffung von attraktivem Wohnraum im Zuge der Sanierung - soll nun auf Basis einer gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen abgeschöpft werden. Wobei "nun" schon der Hinweis auf einen Teil von Baltes' Ärger ist. Denn: Die Ausweisung des besagten Teils der Bexbacher Innenstadt als "Sanierungsgebiet A" geschah schon in den 1970er Jahren. Doch der geschaffene Mehrwert, die Differenz zwischen dem Bodenwert der einzelnen Grundstücke vor und nach der Sanierung, wurde bei den betroffenen Eigentümern nie eingefordert. Nun hat der Bund über das Land Druck in Richtung der beteiligten Kommunen gemacht. Die sollen jetzt erheben, was nach Paragraf 154 des Baugesetzbuches fällig ist.

Mit dieser Rechtslage hat Bernhard Baltes grundsätzlich kein Problem, gleichwohl er derzeit prüfen lässt, ob mit den Jahren nicht Fristen verstrichen sind, die die jetzt anstehenden Forderungen aufheben. Doch Baltes ärgern zwei Sachen. "Ich habe schon Mitte der 1990er Jahre bei der Stadtverwaltung nachgefragt, wie es mit diesen Ausgleichsbeträgen aussieht." Damals habe er schriftlich eine ausweichende Antwort erhalten, mündlich sei ihm damals vermittelt worden, diese Beträge würden nie erhoben werden. Zudem sei er verärgert darüber, dass die Stadt es aus seiner Sicht nun versäumt habe, im Vorfeld mit einer zentralen Information die betroffenen Grundstückeigentümer auf das nun begonnene Verfahren zur Ermittlung der fälligen Ausgleichsbeträge vorzubereiten. Baltes: "Viele dieser Grundstücke sind in der Zwischenzeit in andere Hände übergegangen. Die neuen Eigentümer werden sicher an einen schlechten Scherz glauben."

Bei der Bexbacher Stadtverwaltung ist man sich der Sensibilität des Verfahrens bewusst. Man habe sich aber ganz bewusst dafür entschieden, nicht mit der von Baltes angemahnten zentralen Veranstaltung den Startschuss zu geben. Wolfgang Imbsweiler, der für den Bereich Bauen zuständige Beigeordnete der Stadt: "Auf Anraten des Gutachters selbst haben wir entschieden, dass eben der sich gezielt mit den betroffenen Bürgern in Verbindung setzt, Gesprächstermine ausmacht und Einzelfallbeurteilungen durchführt."

Das Ziel dieses Verfahrens: ein so genannter Ablösevertrag zwischen Eigentümer und Stadt als Alternative zu einer generellen Aufhebung des Sanierungsgebietes. Damit sei gewährleistet, so der zuständige Amtsleiter Thomas Schneider, "dass eine jeweils individuelle Feststellung der Ausgleichsbeträge möglich ist, auch vor dem Hintergrund von anzurechnenden Eigenleistungen der Grundstückseigentümer." Dass das alles nun, fast vier Jahrzehnte nach Beginn der Sanierungsmaßnahmen geschähe, "hat uns alle sehr überrascht", machte Imbsweiler klar. Doch man komme um die Ermittlung der Ausgleichsbeiträge nicht herum, "sonst können Fördermittel von über sieben Millionen Euro von der Stadt zurückgefordert werden." "Dass das alles nun, fast vier Jahrzehnte nach Beginn der Sanierungsmaßnahmen geschieht, hat uns alle sehr überrascht."

Wolfgang Imbsweiler

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort