Prozess vor dem Amtsgericht Uniklinikum soll 158 000 Euro Bußgeld zahlen

Saarbrücken/Homburg · Staatsanwaltschaft sieht „strafbare Betrugshandlungen“ gegenüber Privatpatienten. Vorstand Kerle soll 20 000 Euro zahlen.

 Neuer Ärger für das Universitätsklinikum in Homburg. Es soll ein hohes Bußgeld zahlen.

Neuer Ärger für das Universitätsklinikum in Homburg. Es soll ein hohes Bußgeld zahlen.

Foto: Christine Maack

Dem Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) und dessen kaufmännischen Vorstand Ulrich Kerle steht Ärger ins Haus. Pressestaatsanwalt Dennis Zahedi bestätigte auf Anfrage entsprechende Informationen unserer Zeitung, wonach die Staatsanwaltschaft gegen Kerle und das UKS bereits im Oktober 2018 einen hohen Bußgeldbescheid erlassen hat. Die geforderte Geldbuße beträgt  insgesamt 158 129,41 Euro. Davon soll Vorstand Kerle selbst 20 000 Euro zahlen, das Klinikum eine „Verbandsgeldbuße“ in Höhe von 80 000 Euro. Zudem sollen 58 129,41 Euro, die nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2013 und 2014 Privatpatienten zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden, abgeschöpft werden.

Das UKS und Kerle haben, so die Staatsanwaltschaft, gegen den Bescheid Einspruch eingelegt. Jetzt muss ein Richter beim Amtsgericht entscheiden. Der Fall ist, so heißt es, am 13. Februar terminiert. Kerle war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das zuständige Wissenschaftsministerium teilte mit, die Entscheidung des Gerichts solle abgewartet werden, bevor gegebenenfalls interne Maßnahmen getroffen werden.

Die Ermittler gehen davon aus, dass 2013 und 2014 „zahlreiche strafbare Betrugshandlungen zu Lasten von privat versicherten Patienten“ im Zusammenhang mit Abrechnungen von Wahlleistungen beim UKS zu verzeichnen waren. So sollen Patientenakten an ein privates Abrechnungsunternehmen übermittelt worden sein, ohne dass entsprechende Vereinbarungen mit den Patienten getroffen waren. Innerhalb des Klinikums soll der kaufmännische Vorstand Kerle dafür verantwortlich gewesen sein, Kontroll- und Überwachungsmechanismen einzurichten, um entsprechende Betrugsversuche festzustellen oder zu verhindern. Pressestaatsanwalt Zahedi: „Dies hat er – so der Vorwurf – in sorgfaltswidriger Weise unterlassen.“

Ermittlungen in diesem Zusammenhang gegen den  Direktor der Klinik für Neurochirurgie, Professor Dr. Joachim Oertel wurden „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt.

Zahedi bestätigte zudem, dass gegen Kerle, der auch Geschäftsführer eine Tochterfirma des UKS ist,  und eine weitere Person „wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs“ ermittelt werde. Auslöser dafür war eine anonyme Anzeige bei einer Krankenkasse. Hier wird der Schaden auf „mindestens 1349,20 Euro“ beziffert.

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