Prozess gegen Homburgs suspendierten OB Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe für Schneidewind, die Verteidigung geht auf Freispruch
Homburg · Der Wiederaufnahmeprozess gegen den derzeit suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (52, SPD) wegen der Detektivaffäre geht heute auf die Zielgerade. Der Oberstaatsanwalt forderte jetzt in seinem Plädoyer wegen Untreue in zwei schweren Fällen – genannt hier: der hohe Ausmaß des Schadens und seine Position als hoher Amtsträger – eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und 10 000 Euro Geldstrafe.
Er bleibt damit einen Monat unter seinem Antrag vom ersten Prozess. Bei diesem war das Gericht mit seinem Urteil über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Straßmaß hinausgegangen.
Der Verteidiger Schneidewinds forderte nach einen knapp Drei-Stunden-Plädoyer Freispruch für seinen Mandanten. Vorsätzlichkeit sei ihm nicht vorzuwerfen, der Angeklagte habe allein Schaden von der Stadt fernhalten wollen. Bei der Beauftragung der Detektivkanzlei und auch der Verlängerung des Vertrages habe sich Schneidewind auch auf seine engsten Mitarbeiter verlassen.
Ende Februar 2019 war Schneidewind wegen „besonders schwerer Untreue im Amt“ von der vierten Strafkammer des Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, plus Geldstrafe verurteilt worden.