Prozess gegen OB Rüdiger Schneidewind Reaktionen auf das milde Gerichtsurteil

Homburg · Nun liegt das Urteil im Revisionsprozess gegen Homburgs suspendierten Oberbürgermeister Schneidewind in der Detektivaffäre vor: 120 Tagessätze, damit eine Geldstrafe. Somit bleibt weiter unklar, wie es im Rathaus weitergeht. Schneidewind bleibt vorerst suspendiert. Die ersten Reaktionen.

 Wegen der so genannten „Detektiv-Affäre“ rund um die Überwachung von Mitarbeitern des Homburger Baubetriebshofes stand Rüdiger Schneidewind vor Gericht.

Wegen der so genannten „Detektiv-Affäre“ rund um die Überwachung von Mitarbeitern des Homburger Baubetriebshofes stand Rüdiger Schneidewind vor Gericht.

Foto: Thorsten Wolf

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken im Untreue-Verfahren gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sorgte zunächst für viele Fragezeichen in den Gesichtern der Anwesenden. Wie ist die Verurteilung wegen Untreue im Amt zu 120 Tagessätzen zu werten? Was bedeutet das nun für Schneidewind selbst, was für die Stadt Homburg? Geht der Prozess weiter, weil Verteidigung oder Staatsanwaltschaft erneut Revision einlegen? Auch das Schneidewind-Lager zeigte sich eher zurückhaltend, obwohl das milde Urteil durchaus für zumindest einen kleinen Jubel hätte sorgen können. Der Verurteilte wollte sich direkt nach der Verhandlung jedenfalls noch nicht äußern, nur so viel: „Es ist klar, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat zu erfahren, wie es weitergeht. Aber das weiß ich im Moment selbst nicht, und das liegt ja auch noch an anderen Verfahren“, gab er einen Hinweis auf das zu erwartende Dienstaufsichtsverfahren der Kommunalaufsicht. Schneidewind: „Ich habe eine ganz schlimme Zeit hinter mir und muss das Urteil erst sacken lassen, bitte haben Sie Verständnis.“ Sein Verteidiger Joachim Giring wollte kurz nach dem Urteil auch noch keine Angaben zur näheren Zukunft machen: „Wir warten, bis das Urteil schriftlich vorliegt, und entscheiden dann, ob wir Revision einlegen.“ Dies scheint nicht ganz ausgeschlossen, da Schneidewind, falls das Urteil rechtskräftig würde, ja vorbestraft wäre.