Fahrdienste für ältere Menschen Hilfe beim Transport zum Impfzentrum

Homburg · Die Stadt Homburg hat mit mehreren Anbietern gesprochen, die einen Fahrdienst für ältere Menschen zu ihrem persönlichen Impftermin anbieten können, wie es in einer Mitteilung heißt.

 Es ist für ältere Menschen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, nicht immer leicht, zu einem Impfzentrum zu kommen.

Es ist für ältere Menschen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, nicht immer leicht, zu einem Impfzentrum zu kommen.

Foto: dpa/Felix Kästle

Sollte kein begleiteter medizinischer Transport notwendig sein, können auch die Taxizentralen weiterhelfen.

Deutsches Rotes Kreuz, Tel. (0 68 94) 33 11.

Malteser Homburg, Herr Hocke, Tel. (0 63 48) 0 72 94 11

Johanniter Unfallhilfe (ehemals Ambulanz Frisch), Tel.: 0800/0019224 oder (0 68 41) 1 92 24

Privater Rettungsdienst Saar e.V., Tel. (0 68 41) 1 55 26 oder mobil: 0172-6 69 53 50

Auch die Hilfsorganisation „mobisaar“ unterstützt die Städte und Landkreise mit Lotsen beim Transport älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu den Impfzentren im ÖPNV. Unter der Service-Hotline (0 68 98) 500-4000 oder im Internet unter www.mobisaar.de gibt es nähere Infos zu diesem Angebot.

Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen hat laut Gesundheitsministerin Monika Bachmann die Empfehlung ausgesprochen, für anspruchsberechtigte Versicherte die keine andere Anfahrtsmöglichkeit haben, die Fahrtkosten zum nächsten Impfzentrum zu übernehmen, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Folgende Personengruppen mit gesetzlicher Krankenversicherung haben demnach einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten: Schwerbehindertenausweis mit MZ aG, H oder Bl; Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung beziehungsweise MZ G; Pflegegrad 4 oder 5. Ein Anspruch auf Fahrkosten bestehe auch für Versicherte, die sich parallel zur Corona-Impfung in einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum befinden und Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach der Krankentransport-Richtlinie haben. Betroffene werden gebeten, sich vor dem Impftermin mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und zu klären, ob ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht.

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