Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert Bewährungsstrafe für Diebstahl einer Sexpuppe

Homburg/St. Ingbert · Ein kurioser Diebstahl hat einem in Trier wohnenden Mann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, eingebrockt. Außerdem muss der Mann, Jahrgang 1986, 150 Sozialstunden ableisten – so das Urteil des für Homburg in Strafsachen zuständigen St. Ingberter Amtsgerichts.

Sexpuppen-Klau bringt Haftstrafe ein
Foto: picture alliance/dpa/Steffen Trumpf

Was war passiert? Gerichtsdirektorin Marion Walther schildert, dass er zwischen 7. Januar 2019, 18 Uhr, und 11. Januar 2019, 21.40 Uhr, in ein als Bordell genutztes Anwesen in der Kaiserslauterer Straße in Homburg eingedrungen war. Er hebelte dazu das rückwärtige Fenster im Erdgeschoss auf, knackte im Inneren zunächst zwei Spielautomaten und räumte diese leer. Mit einem aufgefundenen Schlüssel öffnete er den Wandtresor und entnahm auch daraus Bargeld und versuchte im Spindraum der Gäste mit einem Messer vergeblich, einen weiteren Automaten zu öffnen. Was er aber noch fand, war besagte Sexpuppe im Wert von rund 4000 Euro. Mit dieser und dem Bargeld trat er schließlich die Flucht über den Einstiegsweg an.