Revision in Homburger Detektiv-Affäre eingelegt Schneidewind-Urteil geht wieder zum BGH

Exklusiv | Homburg/Saarbrücken · Die Homburger „Detektiv-Affäre“ droht zum dritten Mal vor Gericht zu landen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben ihre Revision gegen das zweite Urteil des Saarbrücker Landgerichts vom Januar begründet und pochen damit auf die Urteilsaufhebung. Damit ist nun erneut Karlsruhe am Zug.

 Homburgs suspendierter Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind könnte in der Detektiv-Affäre zum dritten Mal vor Gericht stehen. Seine Verteidigung und die Staatsanwaltschaft haben sich mit dem zweiten Urteil nicht zufrieden gegeben. Nun ist wieder der BGH gefragt.

Homburgs suspendierter Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind könnte in der Detektiv-Affäre zum dritten Mal vor Gericht stehen. Seine Verteidigung und die Staatsanwaltschaft haben sich mit dem zweiten Urteil nicht zufrieden gegeben. Nun ist wieder der BGH gefragt.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Die „Detektiv-Affäre“ rund um den Homburger Baubetriebshof nimmt kein Ende. Nachdem das damals verantwortliche Stadtoberhaupt Rüdiger Schneidewind (SPD) am 27. Januar vom Saarbrücker Amtsgericht zum zweiten Mal schuldig gesprochen worden war, wird nun auch dieses Urteil beim Bundesgerichtshof landen. Staatsanwaltschaft und Strafvertedigung bleiben nämlich bei der Revision, die sie zuvor beantragt hatten. Die entsprechende Frist, diese Revison zu begründen, lief letzte Woche aus. Die Staatsanwaltschaft erklärte, man habe die Revision mit einem am 26. April beim Landgericht eingereichten Schriftsatz begründet. Man beantrage, so Sprecher Mario Krah, „das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen.“ Hierüber habe erneut der Bundesgerichtshof zu entscheiden.