Schneidewind-Prozess Staatsanwaltschaft will Schöffin und Richterin ablehnen

Exklusiv | Saarbrücken/Homburg · Paukenschlag in der Neuauflage des Prozesses um die „Detektiv-Affäre“ am Homburger Baubetriebshof vorm Saarbrücker Landgericht: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat nach eigener Mitteilung am Freitag nicht nur einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin gestellt, sondern auch gegen die Vorsitzende Richterin Alexandra Schepke-Benyoucef.

Schneidewind-Prozess: Staatsanwaltschaft will Schöffin und Richterin ablehnen
Foto: dpa/Oliver Dietze

Bei dem Verfahren geht es um das Vorgehen des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) und damit verbundene Untreuevorwürfe. Im Nachklapp zum Prozessauftakt vergangene Woche war die Frage aufgekommen, ob Schöffin Maria Vermeulen, SPD-Bürgermeisterin von Mandelbachtal, möglicherweise befangen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, einen Befangenheitsantrag gegen sie bis zum nächsten Verhandlungstag kommenden Montag, 7. Dezember, zu prüfen. Von einem Antrag gegen die Vorsitzende Richterin war allerdings keine Rede. Eine Notwendigkeit für diesen sieht die Staatsanwaltschaft aber wegen Bemerkungen von Richterin Schepke-Benyoucef in einer Vorbesprechung: Dort habe sie vorab Zweifel geäußert, ob Schneidewind in der Detektiv-Affäre vorsätzlich gehandelt habe.