Tipps der Verbraucherzentrale Schnäppchen oder Energieschleuder

Homburg/Bexbach/Kirkel · Die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes helfen angehenden Immobilien-Eigentümern vor dem Hauskauf mit einem Energiecheck. So werden die künftigen Energiekosten in den eigenen vier Wänden transparent.

 Hausverkäufer sind generell verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern, sollten dies aber unbedingt tun, rät die Verbraucherzentrale.

Hausverkäufer sind generell verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern, sollten dies aber unbedingt tun, rät die Verbraucherzentrale.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Wer ein Haus kauft, muss viel beachten. Der Kaufpreis, die Lage, das äußere Erscheinungsbild und die Raumaufteilung müssen unter anderem stimmen. Doch da ist noch mehr, das auf der Liste stehen sollte: 
Bei der Kaufentscheidung sollen die Heizkosten auf jeden Fall mit einbezogen werden, rät Werner Ehl, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Denn das Geld, das man beim Kauf eines scheinbar günstigen Angebotes spart, lege man in den folgenden Jahren bei den Heizkosten wieder drauf. Und nicht nur alte Häuser können unter energetischen Gesichtspunkten betrachtet ganz schön alt aussehen, so der Experte von der Verbraucherzentrale.

Was man beachten sollte: Hausverkäufer sind generell verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen, so die Verbraucherzentrale. Auch wenn der Energieausweis vorliege, sei die Interpretation der Daten nicht immer leicht. Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt von den Gewohnheiten der Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses.

Energieausweise sind nach Ausstellung zehn Jahre gültig, daher kursieren Energieausweise nebeneinander, die hinsichtlich des Energieverbrauchs alte und neue Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte von 150 bis 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch im grünen Bereich angesiedelt, obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Ab Mai 2014 ausgestellte Ausweise geben dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100 bis 200 Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E.

In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs ganze Haus, nicht jedoch für die einzelne Wohnung. Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt aber auch deren Lage eine wichtige Rolle, vor allem in schlechter gedämmten Häusern. Dach- und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei der Interpretation des Energieausweises und informieren zu allen Fragen rund ums Energiesparen. Zusätzlich bieten sie einen Gebäude-Check beim Verbraucher vor Ort an. Die Beraterinnen und Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Termine zur persönlichen Beratung können unter Tel. (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

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