Schlichter bei Zaun-Scharmützeln

Homburg. Ein Gartenzwerg, der einen Vogel Richtung Nachbargarten zeigt, ein Komposthaufen direkt vor dem Schlafzimmer der Bewohner nebenan: Das sind schon die kurioseren Fälle, über die sich Nachbarn in die Haare kriegen. Die anderen Dinge sind fast Klassiker: ausladende Bäume, überhängende Äste, Wurzeln hinterm Gartenzaun

 Homburgs Schiedsmann Manfred Schneider berichtete SZ-Redakteurin Ulrike Stumm von seiner Arbeit. Foto: SZ

Homburgs Schiedsmann Manfred Schneider berichtete SZ-Redakteurin Ulrike Stumm von seiner Arbeit. Foto: SZ

Homburg. Ein Gartenzwerg, der einen Vogel Richtung Nachbargarten zeigt, ein Komposthaufen direkt vor dem Schlafzimmer der Bewohner nebenan: Das sind schon die kurioseren Fälle, über die sich Nachbarn in die Haare kriegen. Die anderen Dinge sind fast Klassiker: ausladende Bäume, überhängende Äste, Wurzeln hinterm Gartenzaun. Manfred Schneider (Foto: pm) kennt sie alle und das nicht aus einschlägigen TV-Shows, sondern aus eigener Erfahrung. Seit elf Jahren arbeitet der 62-Jährige als Schiedsmann der Stadt Homburg, und es sind hauptsächlich Nachbarschaftsstreitigkeiten, die zunächst einmal bei ihm landen, berichtet er bei seinem Besuch in der Redaktion unserer Zeitung. Aber auch Beleidigungen können zu den Dingen gehören, bei denen zunächst ein Schlichter angerufen wird. Geregelt wird dies vom Landesschlichtungsgesetz. Darin ist festgelegt, welche Verfahren zunächst einmal außergerichtlich geschlichtet werden müssen - mit weitreichenden Folgen. Wird ein Vergleich oder eine Vereinbarung geschlossen, dann können die übernommenen Verpflichtungen 30 Jahre lang vollstreckt werden. Bleibt das Schlichtungsverfahren erfolglos, dann bekommt der Antragsteller eine Sühne- beziehungsweise Erfolglosigkeitsbescheinigung. Erst damit ist der Weg für eine Klage vor Gericht frei. "Die Schiedsverfahren sollen die Gerichte entlasten", sagt Schneider. Sie werden immer mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erzielen. "Da es bei Vergleichen keinen Sieger und keinen Verlierer gibt, ist das oft befriedigender als ein Urteil." Bei Krach unter Nachbarn ist es natürlich auch für das weitere Zusammenleben von Vorteil. Und: Es ist in aller Regel wesentlich günstiger als der Gang vors Gericht. 20 Euro werden pro Fall berechnet, sagt Schneider, 15 Euro sind es, wenn sich die Parteien einigen - in der Regel wird dann geteilt. Dazu kommen Kosten für Schreibarbeiten, Kopien und ähnliches. 60 Euro müssen als Kostenvorschuss bei der Stadt hinterlegt werden. "Meistens bekommt man etwas zurück. Mehr als 40 Euro sind es in der Regel nicht." 33 Fälle hat Schneider 2008 verhandelt, zwei bis drei mehr waren es im vergangenen Jahr, für 2010 rechnet er mit um die 40 Streitigkeiten. Bei etwa 48 Prozent erzielt er eine Einigung. Wohl etwas seltener als früher, sagt er. Bei Beleidigungen, bei denen oft Alkohol im Spiel sei, finde man in der Regel ein Übereinkommen, indem sich einer entschuldige. Eine eher neue Entwicklung: Schon beim Schlichter bringen die Gegner ihre Anwälte mit. Er selbst hat zwar mal Jura studiert, ist aber kein ausgebildeter Jurist. "Das ist auch nicht erforderlich." Es gehe mehr um Lebens- und Berufserfahrung sowie Einfühlungsvermögen. Natürlich hält er sich über die entsprechenden Gesetze und Urteile auf dem Laufenden. Prinzipiell gehe es in seinem übrigens ehrenamtlichen Job aber darum, Brücken zu bauen, wenn er allein mit den Streitenden am Tisch sitzt. In aller Ruhe soll dies geschehen, selbst wenn es laut wird. Leicht ist das nicht - und zudem zeitaufwendig - schließlich muss er sich vorbereiten. Manchmal gibt es Fälle, bei denen er schon weiß, da ist nichts zu machen. Oft zeige sich bei der Verhandlung, dass das vorgebrachte Anliegen gar nicht der Grund für den Streit ist, der wahre Anlass Jahrzehnte zurückliegt. Nachbarschafts-Kleinkrieg in seiner reinsten Form eben. "Die Schiedsverfahren sollen die Gerichte entlasten."Manfred Schneider

HintergrundVoraussetzung für eine Streitschlichtung ist ein Antrag beim örtlichen Schiedsmann, der vom Stadtrat bestimmt wird. Zuständig ist derjenige, in dessen Bezirk die gegnerische Partei wohnt. Der Schiedsmann legt einen Verhandlungstermin fest, zu dem alle Beteiligten geladen werden. Diese müssen persönlich erscheinen. Wer unentschuldigt fehlt, dem droht unter Umständen ein Ordnungsgeld. Bei einem Vergleich ist der Streit dann beendet, ansonsten gibt es Bescheinigungen, die eine noch Klage vor Gericht ermöglichen. Schiedsmann Manfred Schneider bietet jeden letzten Mittwoch im Monat Bürgersprechstunden an, in denen er berät. Unterstützt wird er von Maria Laborenz-Gemmel, bei der unter anderem Termine vereinbart werden können, Tel. (0 68 41) 10 11 17. ust

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