Detektiv-Affäre Schneidewind: Regressforderung bleibt bestehen

Homburg · Im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung befasste sich der Homburger Stadtrat am Donnerstagabend erneut mit möglichen Schadensersatzansprüchen gegen den suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD).

Dieser war in der Sache Detektiveinsatz rund um den Baubetriebshof Anfang des Jahres vom Landgericht wegen schwerer Untreue zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung verurteilt worden. Die Revision läuft beim Bundesgerichtshof. Der Detektiveinsatz hat die Homburger Steuerzahler aber insgesamt rund 250 000 Euro gekostet. In der Ratssitzung ging es nun darum, an den Regressforderungen  festzuhalten und die Verjährungsfrist noch einmal zu verlängern.  Die Forderungen umfassen im Übrigen auch die Kosten der unter der Führung Schneidewinds verloren gegangenen Arbeitsgerichtsprozesse. So musste unter anderem ein bereits fristlos gekündigter Mitarbeiter mittlerweile wieder in der Verwaltung eingestellt werden, nachdem das Arbeitsgericht von der fristlosen Kündigung absah (wir berichteten).

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