Inzidenz zum dritten Mal über 100er Marke Auch im Saarpfalz-Kreis muss jetzt die Bundesnotbremse gezogen werden

Homburg/Bexbach/Kirkel · Im Saarpfalz-Kreis ist am Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz am dritten Tag in Folge über der 100er Marke. Damit werden im Kreis ab Donnerstag die Regeln der Bundes-Notbremse greifen.

 Das Licht einer Pollenanlage im Zentrum einer deutschen Stadt. Im Saarpfalz-Kreis werden ab Donnerstag die strengeren Regeln der Bundesnotbremse greifen.

Das Licht einer Pollenanlage im Zentrum einer deutschen Stadt. Im Saarpfalz-Kreis werden ab Donnerstag die strengeren Regeln der Bundesnotbremse greifen.

Foto: dpa/Matthias Bein

Im Saarpfalz-Kreis ist am Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz am dritten Tag in Folge über der 100er Marke geblieben. Nach den nun maßgeblichen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag sie am Sonntag bei 113,2 und am Montagmorgen bei 111,8 und am Dienstagmorgen bei 113,9.

Damit werden im Kreis, bislang ist hier noch das Saarland-Modell maßgeblich, ab Donnerstag die Regeln der Bundesnotbremse greifen. Die darin geltenden verschärfenden Regeln treten in Landkreisen in Kraft, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 Fällen pro 100 000 Einwohnern liegt, so erläutert es auch die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite. 

Damit wird nun ab Donnerstag beispielsweise eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gelten, auch beim Sport greifen Einschränkungen. Dieser darf tagsüber ab Donnerstag in der Regel nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Private Treffen sind nur noch mit einer haushaltsfremden Person gestattet, zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Freizeiteinrichtungen, also etwa Theater, Konzerthäuser, Kinos und Museen müssen schließen. Offen bleiben weiter Geschäfte, die Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs anbieten. In den übrigen Geschäften darf man weiter mit Negativtest und einem Termin einkaufen. Schließen muss zudem die Außengastronomie, Essen außer Haus zu verkaufen, also Abholung und Lieferung, ist jedoch erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen sind in der Regel untersagt. Ausnahme: medizinische, pflegerische, therapeutische Zwecke. Weitere Verschärfungen sind dann ab einer Inzidenz von 150 an drei Folgetagen vorgesehen, dann darf man Waren in Geschäften nur noch abholen.

Schulen sind zunächst nicht betroffen, diese müssen erst ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen schließen und in den Distanzunterricht übergehen. Kitas wechseln dann in den Notbetrieb. Bei einer 100er-Inzidenz gelten an Schulen sowieso Testpflicht und Wechselunterricht, der aber ohnehin im Moment praktiziert wird.

Der Saarpfalz-Kreis war der letzte Kreis im Saarland, bei dem noch das Saarland-Modell maßgeblich war. Ab  Donnerstag gilt dann im gesamten Saarland die Bundesnotbremse.

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