Rechtsmediziner warnt vor derzeit legalen Designer-Drogen

Homburg · Weil sie sich vor der Polizei sicher fühlen, steigen Cannabis-Konsumenten offenbar verstärkt auf Designerdrogen um – weil Handel und Konsum hier oft nicht strafbar sind, wie beim Expertentreff „Homburger Tage“ deutlich wurde.

. Die Stoffe werden in die Rubrik "hochgefährlich" eingestuft. Als Ersatz- oder Designerdrogen sind "synthetische Cannabinoide" nach Meinung von Professor Volker Auwärter, Cheftoxikologe am Freiburger Institut für Rechtsmedizin, auch deshalb stark nachgefragt, weil sie derzeit noch legal gehandelt werden können und auch der Konsum nicht strafbar ist. Vor 130 Rechtsexperten, unter ihnen auch Kay Nehm , Präsident des Verkehrsgerichtstages und Ex-Generalbundesanwalt, reklamierte der Sachverständige am Samstag bei den "Homburger Tagen" dringenden Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber müsse künftig viel schneller reagieren.

Künstliche Drogen können als "Legal Highs" mit "hochpotenten Wirkstoffen" frei im Internet bestellt werden - etwa als "Kräutermischungen". Sie fallen meist nicht unter die in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BTMG) definierten Stoffe, weil die Hersteller im Labor die Struktur des Stoffes jeweils nur minimal verändern, so dass letztlich aber eine neue chemische Substanz existiert. Auwärter fordert, dass die BTMG-Liste daher ständig ergänzt werden müsse und bestimmte Stoffgruppen komplett unter Strafe gestellt werden.

Der Europäische Gerichtshof hat im Juli zudem entschieden, dass diese Stoffe nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Versuche deutscher Gerichte, den Handel mit solchen Mitteln über diesen Weg zu bestrafen, waren damit gescheitert. Auwärter hat mit seinem Freiburger Institut Testkäufe durchgeführt und die Substanzen analysiert. Sein Fazit: "Cannabis wäre das kleinere Übel." Viele Cannabis-Konsumenten seien auf die Designerdrogen umgestiegen, weil sie sich vor der Polizei sicherer fühlten. Mit alltäglichen Drogentests seien die Substanzen nicht nachweisbar, sondern nur durch Laboruntersuchungen.

Beate Sost-Scheible, Vorsitzende Richterin des vierten Strafsenates beim Bundesgerichtshof (BGH), knüpfte mit ihrem Referat zur Problematik der Beweiserhebungs- und Verwertungsverbote an die "Homburger Tage" vom Vorjahr an. Ein Schwerpunktthema war damals die in Autos durch moderne Technik, etwa bei Airbags oder Antiblockiersystem, erhobenen und gespeicherten Daten. Es handele sich hier um um eine "private Datenerhebung" der Kfz-Hersteller, so Sost-Scheible. Dürfen Ermittlungsbehörden auf diese Datenflut in Autos zugreifen? Die Bundesrichterin bezog zu dieser Problematik, wie auch zur Verwertung von Videos vom Armaturenbrett aus (Dashcam) als Beweis, keine Position. Ihre Begründung: Möglicherweise müsse sich der von ihr geführte BGH-Strafsenat in absehbarer Zeit mit solchen Fällen beschäftigen. Geklärt sei aber, dass Mautdaten strafrechtlich nicht verwertbar sind. Dies gelte auch für die automatisierte Kennzeichenerfassung ohne konkreten Anlass.

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