Lockerungen wegen niedriger Fallzahlen Rathaus Homburg kehrt ab Montag zum Normalbetrieb zurück

Homburg · Freier Zugang zum Gebäude ist dann wieder möglich. Die Terminvergabe für viele Ämter bleibt aber erhalten. Online kann man auch weiterhin etliche Dinge erledigen.

Rathaus kehrt ab Montag zum Normalbetrieb zurück
Foto: Ulrike Stumm

Die Stadtverwaltung Homburg kehrt am kommenden Montag, 22. Juni, im Rathaus am Forum weitgehend zum früheren Betrieb zurück. Wie die Pressestelle weiter mitteilt, müssen aber einige Vorgehensweisen aufgrund des Umgangs mit dem Coronavirus weiterhin beachtet werden. Außerdem wird die Terminvergabe, die sich in den vergangenen Wochen bewährt und zu einem deutlichen Abbau der Wartezeiten geführt habe, in mehreren Ämtern weiterhin praktiziert, hieß es.

Generell ist der Zugang zum Rathaus über den Haupteingang am Forum ab dem kommenden Montag wieder frei möglich. Wer also im Rathaus etwas abholen oder abgeben möchte, hat dazu während der Öffnungszeiten ohne Zugangskontrolle die Möglichkeit.

Ämter wie das Bürger-, Standes- und Gewerbeamt sowie die Führerscheinstelle gewähren aber nach wie vor Zugang nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung. Wer ohne einen solchen Termin kommt, muss mit Wartezeiten rechnen, um dann unter Umständen in einer entstandenen Lücke bedient zu werden. Es kann aber auch sein, dass eine Besucherin oder ein Besucher unverrichteter Dinge wieder gehen muss.

Der Eintrag der Besucher des Rathauses in eine ausgelegte Liste zur Registrierung des Aufenthalts ist weiterhin erforderlich. Außerdem wird im Rahmen der Hygienevorschriften darauf geachtet, die notwendigen Abstände einzuhalten und darum gebeten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wer nicht kommen möchte: Weiter bietet die Stadt Homburg Bürgern im Rahmen der Onlineantragsverwaltung (OLAV) die Möglichkeit, bestimmte Angelegenheiten online zu erledigen. Dazu zählen unter anderem die Beantragung von Führungszeugnissen, einfacher und erweiterter Meldebescheinigungen, einer An- und Abmeldung einer Nebenwohnung, einer Auskunftssperre sowie die Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises.

Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage.

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