Saarpfalz-Kreis informiert über Covid-19-Maßnahmen Informationen zur Isolierung bei Corona-Infektion

Homburg · Mit steigenden Zahlen der mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auch die Anzahl der Kontaktpersonen 1, die sich dann ebenfalls in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben müssen. Wer tatsächlich eine Kontaktperson der Kategorie 1 ist, ermittelt das Gesundheitsamt gemäß den Kriterien des Robert-Koch-Institutes.

Quarantäne-Regeln des Gesundheitsamtes in Homburg
Foto: dpa/Christian Beutler

Wer vom Gesundheitsamt als Kontaktperson 1 ermittelt und festgelegt wurde, wird unmittelbar über die wesentlichen Maßnahmen aufgeklärt, die während der häuslichen Isolierung (Quarantäne) zu beachten und zu befolgen sind. Das Gesundheitsamt fasst die wichtigsten Regeln hier zusammen:

Die räumliche Trennung ist in der Regel für 14 Tage (nach dem letzten Kontakt mit dem Erkrankten) erforderlich, was bedeutet, dass das Verlassen des Hauses oder der Wohnung – wie bei einer mit dem Corona-Virus infizierten Person – nicht erlaubt ist, beispielsweise für das Erledigen von Einkäufen, für Spaziergänge und auch nicht für Sport alleine im Freien. Bei Haushaltsmitgliedern eines Erkrankten erfolgt die Quarantänedauerberechnung nach dem Auftreten der ersten Symptome.

Die Kontaktperson erhält eine mündlich erteilte Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt. In den folgenden Tagen ergeht auch eine schriftliche Bestätigung respektive Anordnung durch das Ordnungsamt der zuständigen Kommune, der auch nochmal die Quarantänefrist zu entnehmen ist.

Falls in der Zeit der Quarantäne eine Beanspruchung des Rettungsdienstes oder eine Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich sein sollte, sollten das Krankenhaus und der Rettungsdienst über die Infektion vorab informiert werden – auch dann, wenn eine andere Diagnose als die Erkrankung an dem neuen Coronavirus der Einweisungsgrund ist. Eine sorgfältige Händehygiene ist für alle Haushaltsmitglieder von wesentlicher Bedeutung. Dies bedeutet regelmäßiges und gründliches Händewaschen für mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Wasser und Seife. Jedes Haushaltsmitglied sollte ein persönliches Handtuch benutzen.

 Wenn möglich, sollten Kontaktpersonen und andere Haushaltsmitglieder in getrennten Zimmern schlafen. Auch die Mahlzeiten sollte die Kontaktperson entweder räumlich oder zeitlich getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern einnehmen. Ein regelmäßiges Lüften der Räume ist erforderlich. Es sollte für mindestens fünf Minuten stoßgelüftet werden. Nach dem Aufenthalt im Badezimmer sollte dort ebenfalls gelüftet werden.

Wer als Kontaktperson ermittelt wurde, sollte selbst ein Symptomtagebuch während der Zeit der häuslichen Isolierung führen. Eine mehrsprachige Vorlage findet sich unter www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen. Es gilt mit Datum festzuhalten, wann man ggf. Temperatur, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder Sonstiges verspürt oder Fieber nachweist.

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