Urteil am Düsseldorfer Landgericht Prozess um skandalösen Detektiveinsatz in Homburger Baubetriebshof – So entscheiden Richter

Homburg/Düsseldorf · Klage und Widerklage: Im Streit um den Einsatz von Berufsschnüfflern am Stadtrat vorbei fiel ein weiteres Urteil.

 Ein Detektiveinsatz im Homburger Baubetriebshof hat einen weiteren Gerichtsprozess nach sich gezogen.

Ein Detektiveinsatz im Homburger Baubetriebshof hat einen weiteren Gerichtsprozess nach sich gezogen.

Foto: Thorsten Wolf

Die vom mittlerweile suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) zur Überwachung des städtischen Bauhofs eingesetzte Detektei liegt nach wie vor mit der Stadtverwaltung im Clinch. So haben sich Richter am Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag (31. Oktober) mit hohen Geldforderungen von beiden Seiten befassen müssen.

Demnach verlangten die Berufsobservierer 69 000 Euro, die nach deren Ansicht noch für den Einsatz im Saarland ausstehen. Die Richter sahen dies anders. Homburg habe kein Honorar mehr nachzuzahlen. Sie sahen dies nicht gerechtfertigt.

Im gleichen Atemzug wollte die saarpfälzische Kreisstadt Forderungen geltend machen, die weit über den Betrag hinausgingen, die die Detektive ihrerseits in Rechnung gestellt hatten: 195 000 Euro verlangte sie zurück. Hier bekam der kommunale Kläger nur in Teilen Recht und damit auch nur einen Bruchteil der Summe zugestanden. Die Richter sprachen Homburg 18 000 Euro zu. Und zwar beanstandeten sie einen Passus im Kleingedruckten des Vertrages, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine darin enthaltene Vertragsklausel sei demnach nicht in Ordnung, damit entsprechende Forderungen null und nichtig. Darin hatte das Detektivbüro eine Bearbeitungsgebühr von 25 Prozent einstreichen wollen. Zudem rechneten sie nach Angaben von Justiztsprecherin Elisabeth Stöve viele zu hohe Reisekosten ab. Diese habe sich am Wohnort der eingesetzten Berufsschnüffler statt wie üblich am Firmensitz orientiert. Hinzu kamen Pauschalkosten für die Einsatzfahrzeuge, die nach Auffassung des Gerichts nicht gerechtfertigt waren.

Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig: Beiden Seiten – Stadtverwaltung und Detektiven – bleibt noch der Gang zum Oberlandesgericht, wenn sie den Richterspruch nicht akzeptieren, sagt Stöve.

 Der suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) während des Untreueprozesses Anfang 2019 vor dem Saarbrücker Landgericht.

Der suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) während des Untreueprozesses Anfang 2019 vor dem Saarbrücker Landgericht.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Der Einsatz der Detektive durch Schneidewind, um Mitarbeiter zu überwachen, hatte 2015 einen Skandal ausgelöst. Die Aktion lief am Stadtrat vorbei und brachte keine Erkenntnisse gegen die Observierten. Die ganze Sache kostete Homburg trotz der jetzigen Rückzahlung an die Stadt rund 250 000 Euro. Wegen der Affäre ist Schneidewind suspendiert. Außerdem bekommt er weniger Geld. Gleichzeitig verurteilte ihn das Saarbrücker Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung.

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