Prozess gegen OB Schneidewind Das Ende einer Freundschaft

Tag zwei des Homburger Gerichtsmarathons war gestern gleichzeitig Prozessstart für Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD). Am Montag hatte ja bereits Alt-OB Karlheinz Schöner (CDU) den Anfang gemacht.

Prozess gegen den Oberbürgermeister von Homburg, Rüdiger Schneidewind
Foto: SZ/Robby Lorenz

Schneidewinds Detektivaffäre landete nun knapp drei Jahren nach Bekanntwerden vor dem Richter. Am ersten Tag stand gleich mal eine Mammutverhandlung ins Haus. Allein Schneidewind ging weit mehr als eine Stunde auf die Vorgänge rund um den Baubetriebshof (BBH) aus seiner Sicht ein. Dabei entschuldigte er sich für den, wie er sagte, falschen Weg, den er mit der Beauftragung der Detektei beschritten habe. Dies ärgere ihn maßlos und belaste ihn sehr. Er bekundete aber immer wieder, dass sein Vorgehen lediglich dazu dienen sollte, vermeintlichen  Verfehlungen im BBH Einhalt zu gebieten. Bezug nehmend auf die Gesamtkosten der Überwachung von fast 330 000 Euro offenbarte der Verwaltungschef mehrmals seine Blauäugigkeit in der Sache.

So wurde der Vertrag mit der Detektei nicht ausgiebig geprüft, auf die Nebenkosten zu wenig geachtet und die Aktion dann auch noch verlängert, als die Kosten lange ausgeufert waren. Jetzt gibt es noch eine Neuigkeit: Auf Nachfrage des Gerichts gab Schneidewind zu, sich mit drei verdächtigten und überwachten BBH-Mitarbeitern auf einen Vergleich geeinigt zu haben. Diese hatten ihn wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verklagt. Sie erhalten jetzt jeweils rund 6000 Euro, eine persönliche Entschuldigung Schneidewinds soll folgen.

Eines wurde am Dienstag zudem deutlich: Die langjährige Freundschaft zwischen dem jetzigen OB Schneidewind und seinem Vorgänger Schöner gehört wohl der Vergangenheit an. Die Verteidigungsstrategie Schneidewinds scheint darauf ausgerichtet zu sein, es so aussehen zu lassen, dass die Tatvorwürfe gegen Schöner ohne die Detektivschnüffelei nicht ans Tageslicht gelangt wären.

Somit wäre aus Sicht Schneidewinds der missratenen Überwachungsaktion doch noch ein Erfolg beschieden.  Nur, Schöners Verfahren läuft noch, ein Urteilsspruch steht aus. Da beide Verfahren parallel laufen, dürfte in den kommenden Wochen jedenfalls weiter für Spannung gesorgt sein.

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