A6-Anschluss Homburg Ost Varianten-Prüfung läuft schon seit acht Jahren

Homburg · Der Weg zu einem neuen Autobahnanschluss kann lang und steinig sein. Das zeigt das Beispiel der Ost-Anbindung Homburgs. Seit 2006 plant der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) an einer vom Bund für notwendig erachteten Extra-Autobahnauffahrt an der A6, erklärt Homburgs Bauamtschef Michael Banowitz.

Weil sich gerade bei Neubauten von Bundesstraßen planfeststellungsersetzende Bebauungspläne bewährt hätten, arbeite man auch beim Ost-Anschluss damit. In einem Bebauungsplanverfahren gelten die gleichen Fachplanungsvorschriften wie bei einer Planfeststellung, das Verfahren sei aber bürgerfreundlicher: Der Stadtrat fasse öffentlich seine Beschlüsse und beteilige Bürger und Verbände mindestens zweimal. Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan hat der Stadtrat im März 2015 gefasst. Da wirbelten die Planer längst: Zunächst dachten sie sich bis 2011 Erschließungsvarianten aus und prüften diese auf Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und verkehrliche Wirkung. Zu den Varianten musste der Bund als Baulastträger sein Okay geben. Fünf theoretische Planfälle hat man unter die Lupe genommen. Zwischenzeitlich, so schreibt der LfS auf seiner Website, hatte der Stadtrat die Aufnahme einer sechsten Variante gefordert, die sich aber als die teuerste herausgestellt habe. Deswegen wurde sie wieder kassiert. Wegen „Änderungen im technischen Regelwerk des BMVI“ war bald auch die Wunschvariante des LfS vom Tisch. Es musste geprüft werden, was zum neuen Regelwerk am besten passt – mit entsprechender Rangliste. Im Januar 2018 wurden die Ergebnisse im Bau- und Umweltausschuss erläutert und diskutiert. Weil drei Varianten „aufgrund der geringen verkehrlichen Wirkungen und der starken Umweltauswirkungen mehr oder weniger chancenlos“ waren, wurden diese laut Banowitz nicht weiter verfolgt. Es blieben die Varianten 1 und 2 und es folgte laut Stadt eine von ihr vorgeschlagene „planerische Auszeit“, in der sich die Fraktionen beraten sollten. Im Dezember 2018 votierten sie mehrheitlich für Variante 2. Diese war nun Vorentwurf, es folgten ein Umwelt­scoping und die zweite Aufforderung an Bürger und Fachbehörden, Stellung zu nehmen. Abschließend muss der Rat entscheiden. Und danach noch der Baulastträger Bund endgültig zustimmen, ob er die favorisierte Variante zahlt, ergibt sich aus Banowitz‘ Ausführungen.

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