Corona-Nachverfolgung PCR-Test ist als Infektionsnachweis weiter erforderlich
Homburg · Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises macht darauf aufmerksam, dass es zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 unbedingt eines positiven PCR-Testergebnisses bedarf. So müsse ein positiver Antigen-Schnelltest auch immer durch einen positiven PCR-Test bestätigt werden.
Wer einen positiven Schnelltest in einem Testzentrum erhalten habe, könne unter Vorlage dieses positiven Schnelltestergebnisses auch einen PCR-Test in einem der Landestestzentren durchführen lassen, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Natürlich führten auch die Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte PCR-Tests durch. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliege, müssten sich die betroffenen Personen unverzüglich in häusliche Isolation begeben und ihre engsten Kontaktpersonen informieren.
Wichtig: Personen mit einem positiven Schnelltest-Ergebnis sollten unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung vornehmen lassen. Ansonsten hätten diese keinen Quarantäne-Nachweis über den Zeitraum zwischen Schnelltest und PCR-Entnahme, beispielsweise für den Arbeitgeber. Die Befundübermittlung (negativ oder positiv) erfolge datenschutzkonform über das Labor direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Anhand eines QR-Codes könnten auch die getesteten Personen ihr Testergebnis mit dem Smartphone abrufen.
Info auf der Homepage des Saarpfalz-Kreises mit den überarbeiteten Seiten zum Coronavirus. Unter www.saarpfalz-kreis.de/leben-soziales-gesundheit/gesundheit/coronavirus werden grundlegende Fragen behandelt – in den Bereichen „Information“ und „Häufig gestellte Fragen“.