Enklerplatz-Bebauung Urteil zum Enklerplatz: Gericht weist Antrag zurück

Homburg/Saarlouis · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis hat den Normenkontrollantrag der Stadt St. Ingbert gegen den Bebauungsplan „Enklerplatz“ zurückgewiesen. Der Antrag sei in der Sache unbegründet, so die Einschätzung des Gerichts.

 Der Bebauungsplan für den „Enklerplatz“ ist nach der Gerichtsentscheidung rechtssicher, allerdings hat sich der Investor, der hier ein Einkaufscenter plante, zum Jahreswechsel zurückgezogen.

Der Bebauungsplan für den „Enklerplatz“ ist nach der Gerichtsentscheidung rechtssicher, allerdings hat sich der Investor, der hier ein Einkaufscenter plante, zum Jahreswechsel zurückgezogen.

Foto: Markus Heitz/Kurzparkzone Enklerplatz

Die Entscheidung der Stadt Homburg, an der Realisierung des großflächigen Vorhabens festzuhalten, sei „rechtlich nicht zu beanstanden, weil die prognostizierten Auswirkungen nicht die Schwelle des für die Mittelstadt St. Ingbert Zumutbaren überschreiten würden“.

Damit ist das Normenkontrollverfahren für Homburg zwar erfolgreich ausgegangen, allerdings hat sich der Investor, die Deutsche Immobiliengruppe (DI-Gruppe), der hier ein großes Einkaufscenter plante, zum Jahreswechsel zurückgezogen. Das Verfahren hatte einige Zeit in Anspruch genommen: Der Normenkontrollantrag war nach Angaben der Stadt bereits am 2. August 2017 bei Gericht eingegangen.

Eine Revision des Urteils ist übrigens laut Gericht nicht zugelassen.

Das Urteil zeige, „dass unser Baurechtsverfahren korrekt abgelaufen ist. Somit haben wir nun einen rechtssicheren Status für den Enklerplatz, der uns für die zukünftige Planung sicherlich helfen wird“, erklärte OB Rüdiger Schneidewind.

Auch Bürgermeister Michael Forster begrüßte das Urteil. „Unabhängig von den künftigen Plänen für dieses Areal ist es gut“, dass das Verfahren so abgeschlossen werden konnte.

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