Zufahrt zum Zunderbaum Notzufahrt zum Zunderbaum wird geöffnet

Homburg · Vom morgigen Freitag, 13. April, bis einschließlich Sonntag, 15. April, finden im Bereich der Einmündung der Straße „Am Zunderbaum“ in die B 423 (Bexbacher Straße) – auf dem Gebiet der Stadt Homburg – Straßenbauarbeiten statt. Aus diesem Grunde ist dort keine zweispurige Nutzung der Straße möglich, wie es in einer Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung Kirkel heißt. Es gilt deshalb eine Einbahnregelung: Die Zufahrt zum Industriegebiet Zunderbaum erfolgt ausschließlich über die Landstraße L 219, der sogenannten Notzufahrt zum Zunderbaum, in die Xenonstraße und Kryptonstraße. Die Ausfahrt kann weiterhin über die B 423 genutzt werden.

Vom morgigen Freitag, 13. April, bis einschließlich Sonntag, 15. April, finden im Bereich der Einmündung der Straße „Am Zunderbaum“ in die B 423 (Bexbacher Straße) – auf dem Gebiet der Stadt Homburg – Straßenbauarbeiten statt. Aus diesem Grunde ist dort keine zweispurige Nutzung der Straße möglich, wie es in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung Kirkel heißt. Es gilt deshalb eine Einbahnregelung: Die Zufahrt zum Industriegebiet Zunderbaum erfolgt ausschließlich über die Landstraße L 219, der sogenannten Notzufahrt zum Zunderbaum, in die Xenonstraße und Kryptonstraße. Die Ausfahrt kann weiterhin über die B 423 genutzt werden. Damit tritt die Ende Mai veranlasste Sperrung der Xenonstraße (sogenannte Notzufahrt) für diesen Zeitraum außer Kraft.

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