Schneidewind-Urteil und die Folgen Eine Stadt im Schwebezustand

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs sorgte Mitte der Woche in Homburg für Aufregung. Das Urteil gegen den suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) wird also aufgehoben, der Vorwurf der Untreue neu verhandelt.

 Peter Neuheisel

Peter Neuheisel

Foto: SZ/Robby Lorenz

Je nach (politischer) Sichtweise wird jetzt unterschiedlich bewertet. Unterm Strich heißt es: abwarten. Die Aufhebung bedeutet nicht, dass für den Angeklagten alles gut wird. Auch die obersten Richter des BGH lassen in ihrem Schreiben kaum Zweifel daran, dass am Ende ein Schuldspruch stehen wird. Die Höhe des Strafmaßes allerdings ist offen. Immerhin kann der OB auf eine mildere Strafe hoffen, was entscheidend im Hinblick auf seine Ruhestandsbezüge wäre. Ein Lichtstreif für Schneidewind am Horizont nach einem für ihn düsteren Jahr 2019. Es gibt aktuell zwei Verlierer: das Landgericht, das zurückgepfiffen wurde und das Verfahren jetzt neu aufrollen muss – und die Stadt Homburg. Diese verharrt bis auf Weiteres im Schwebezustand und bleibt zudem auch weiterhin in den überregionalen Negativschlagzeilen. Der Schaden nach vier Jahren Detektivaffäre ist jetzt eigentlich schon groß genug.

Bleibt die Frage, die sich viele stellen. Kommt Schneidewind möglicherweise ins Rathaus zurück? Da ist der Weg für ihn sehr weit und voller Hürden. Juristen gehen davon aus, dass ihm nur ein Freispruch helfen könnte, der eher unrealistisch scheint. Nach dem Strafprozess folgt bekanntlich ja noch das Disziplinarverfahren der Kommunalaufsicht. Ob Schneidewind selbst überhaupt eine Rückkehr anstrebt, weiß man nicht. Wäre dies überhaupt ratsam? Eine mildere Strafe würde ihm immerhin helfen, sich beruflich anders orientieren zu können.

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