Schwieriger Einsatz Wenn die Rehe Hunger haben

HOMburg/Bexbach/Kirkel · Derzeit sind Rehe erpicht auf frisches und eiweißreiches Grün, so dass sie auch tagsüber oft auf den Wiesen beim Äsen zu sehen sind. Deshalb ist erhöhte Vorsicht bei den Autofahrern geboten.

 Ein Reh springt über ein Feld mit Löwenzahn. Gerade im Mai haben die Tiere Appetit auf frisches Grün und sind oft in den Beeder Wiesen zu sehen .

Ein Reh springt über ein Feld mit Löwenzahn. Gerade im Mai haben die Tiere Appetit auf frisches Grün und sind oft in den Beeder Wiesen zu sehen .

Foto: dpa/Felix Ka§stle

Gerade im Morgengrauen und in der Dämmerung kommt es auch in unserer Region immer wieder zu Wildunfällen. Das liege daran, dass derzeit viel frisches Grün wachse: „Dann laben sich die Tiere natürlich an den frischen Pflanzen und kommen verstärkt heraus aus dem Wald und sind auf den Wiesen zu sehen,“ so der Homburger Revierförster Michael Pfaff, „vor allem morgens und abends besteht erhöhte Gefahr für Autofahrer, denn dann können die Tiere auch mal auf die Straße laufen.“ Doch derzeit sei das Rehwild nicht nur zu Tagesrandzeiten, sondern auch tagsüber leicht zu beobachten. Es nutze jede Möglichkeit, um an das eiweißreiche Grün zu gelangen, denn im Frühjahr nimmt der Energieverbrauch der Rehe wieder zu, und so bräuchten die Tiere häufigere Äsungsphasen.

Auf den Beeder Wiesen an der L 119 zwischen Limbach und Homburg sieht man derzeit tagsüber fast immer Grüppchen von Rehen neben den kleinen Baumgruppen stehen - sie sind für Spaziergänger und Autofahrer fast schon ein alltäglicher Anblick, so bekannt wie die Wasserbüffel und die Pferde. Das liege einerseits daran, dass das Rehwild nach der Jagdruhe wieder deutlich vertrauter geworden sei, „und oft ist es so, dass die Tiere genau wissen, wo keine Gefahr für sie ausgeht. Da man in Gegenden, in denen Leute spazieren gehen wie in den Beeder Wiesen, ohnehin nicht schießen darf, bewegen sie sich dort unbekümmert,“ so Pfaff. Vor zwei Wochen hatte es an der L 119 prompt einen Wildunfall gegeben - eines der Rehe hatte sich am hellichten Tag zu sehr an die Straße herangewagt.

In den vergangenen drei Jahren musste die Polizei insgesamt 655 Tiere töten, wie das Landespolizeipräsidium (LPP) auf Anfrage mitteilt. Im Jahre 2016 gab es im gesamten Saarland 211 Fälle, 2017 waren es 166 und im vergangenen Jahr den Angaben zufolge 278. Eine separate Auswertung der Statistik für den Regionalverband ergab folgende Zahlen: 2016 insgesamt 40 Fälle, 2017 dann 26, und voriges Jahr wurden 45 Tiere von Beamten erschossen.

Kommt es zu einem Wildunfall, solle man am besten den zuständigen Jagdpächter anrufen, rät Revierförster Pfaff, „aber den kennen nun mal die wenigsten. Also ist die nächste Möglichkeit die Polizei.“ Die Polizei darf nach Aussagen der Pressestelle des LPP verletzte Tiere töten: „Eine Tötung von Tieren durch Polizeivollzugsbeamte mittels Dienstwaffe erfolgt in der Regel nach Wildunfällen, bei denen das Tier schwer verletzt worden ist. Zur Vermeidung von unnötigem Leiden des schwer verletzten Tieres kommt es dann zum Schusswaffeneinsatz gegen das Tier“, heißt es dazu offiziell, und weiter: „Bei den getöteten Tieren handelt es sich in der Regel um Wild, das heißt Rehe und Wildschweine sowie Füchse. Daneben werden bei Unfällen auch Haustiere wie Katzen oder Hunde so schwer verletzt, dass sie zur Verkürzung des Leidens durch Polizeibeamte getötet werden müssen.“

Dabei werde die Munition benutzt, mit der die Polizei standardmäßig ausgestattet ist. Doch was tun mit dem Kadaver des Tieres? Zumal es sich in der Regel um Wild handele, werde der jeweilige Jagdpächter von der Polizei in Kenntnis gesetzt. Dieser kümmere sich dann um die Entsorgung des Tierkörpers. Daneben würden Tierkörper auch vom Landesbetrieb für Straßenbau - bei Wildunfällen auf Autobahnen -, geborgen und entsorgt.

Die Polizei rät dringend, ein angefahrenes, verletztes Tier „auf keinen Fall“ anzufassen oder gar in den Kofferraum zu legen, um es dann zum Tierarzt zu bringen. Wildtiere seien den Kontakt mit Menschen nicht gewohnt, er bedeute nur noch weiteren Stress für sie. Im übrigen erfülle das Mitnehmen von Tieren – gleichgültig ob lebendig oder tot – den Straftatbestand der Wilderei. Schwer verletzte und blutende Tiere würden vor Ort von Polizeibeamten mit einem Fangschuss von ihrem Leiden erlöst. Es komme nach einem Wildunfall auch öfter vor, dass das verletzte Tier in den Wald flüchte. Hinterherlaufen sollte man gänzlich unterlassen, denn der ortskundige Förster oder Jagdpächter spüre das angefahrene Wild mit Sicherheit auf und leite entsprechende Maßnahmen ein. Übrigens besteht in unserer Region keine Tollwutgefahr. Die Tollwut gilt in Deutschland inzwischen als ausgestorben, im Saarland habe es seit Mitte der 1990er Jahre keinen einzigen Fall von Tollwut gegeben. so das LPP.

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