Was bedeutet das Urteil im Schneidewind-Prozess? Stadt Homburg weiterhin im Schwebezustand

Dass das Urteil gegen Rüdiger Schneidewind im zweiten Prozess freundlicher ausfallen würde als vor zwei Jahren, war den Beobachtern eigentlich vom ersten Tag an klar. Dennoch waren die 120 Tagessätze, also quasi lediglich eine Geldstrafe, am Ende doch überraschend.

 Kommentarkopf, Foto: Robby Lorenz

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Foto: SZ/Robby Lorenz

Erfreulich für den Angeklagten, da er jetzt auf seine Altersbezüge hoffen kann und finanziell wieder Land sieht. Es bleibt aber für ihn ein Makel, denn wird das Urteil rechtskräftig, ist Schneidewind vorbestraft. Er wäre dann verurteilt für Verfehlungen im Amt – und nicht im Privaten. „Untreue durch Unterlassung“ heißt das, der OB habe „bedingt vorsätzlich“ gehandelt. Unter anderem deshalb, weil er den Detektei-Auftrag dann noch verlängerte, als schon Kosten über 100 000 Euro aufgelaufen waren – ohne bis dato „objektive Erkenntnisse“. Diese Pflichtwidrigkeit warf ihm die Richterin ebenso vor wie die Verletzung der Informationspflicht und das Überschreiten seiner Entscheidungsbefugnisse. Und nicht zuletzt habe er gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen. Es gab aber auch Punkte, die für ihn gewertet wurden, wie sein Eingeständnis, er habe Fehler gemacht, sein Angebot, den Schaden mit begleichen zu helfen oder auch die lange Dauer des Verfahrens und die menschlich schwierige Situation für ihn.

Die genannten Vergehen dürften im Nachklapp bei einem angekündigten Dienstaufsichtsverfahren der Kommunalaufsicht eine Rolle spielen. Aber so weit sind wir noch nicht. Davor könnte ein weiteres Revisionsverfahren stehen (Stand heute noch offen). Deshalb ist es auch verfrüht, jetzt schon darüber zu reden, ob Schneidewind Chancen auf eine Rückkehr hat oder Neuwahlen ausgeschrieben werden müssen. Die  Stadt Homburg verharrt weiter im  Schwebezustand. Wie lange das noch so sein wird, weiß derzeit niemand.

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