Landesbetrieb: Es wird geprüft, ob Haselmäuse vorkommen

Homburg · Der Landesbetrieb für Straßenbau hat auf Äußerungen der Bürgerinitiative aus Reiskirchen, Erbach und Jägersburg reagiert. Diese spricht sich gegen einen Anschluss Ost im Erbacher Wald aus, befürchtet aber, dass Planungen vorangetrieben werden.

 Derzeit wird das Vorkommen der Haselmaus im Umfeld des geplanten Anschlusses Homburg Ost geprüft. Foto: Björn Schulz/dpa

Derzeit wird das Vorkommen der Haselmaus im Umfeld des geplanten Anschlusses Homburg Ost geprüft. Foto: Björn Schulz/dpa

Foto: Björn Schulz/dpa

Der Landesbetrieb für Straßenbau hat Stellung genommen zu Beobachtungen der Bürgerinitative "A6 Homburg". Diese hatte angeführt, dass eine Firma im Auftrag des LfS und der Stadt Homburg mit Hilfe spezieller Nistkästen großflächige Untersuchungen zur Haselmaus-Population durchführe, um "wohl schon im Vorfeld bei einem negativem Ergebnis jeglichen Naturschutz-Argumenten die Grundlage" zu entziehen, so der Vorwurf der BI.

Das LfS bestätigte, dass Kästen angebracht wurden. Bei der Aktion gehe es aber nicht darum, "naturschutzrechtlichen Argumenten in der Diskussion um die Straßenbaumaßnahme den Boden zu entziehen, sondern vielmehr um die Gewinnung von tierökologischen Erkenntnissen, die in die Auswahl der umweltverträglichsten Trasse einfließen", schreibt der Lfs weiter.

Für den im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens der Stadt Homburg geplanten Neubau einer Anschlussstelle Homburg-Ost und des erforderlichen Straßenabschnittes zur Einbindung in das bestehende Straßennetz sei gesetzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, hieß es vom LfS zu den Hintergründen. Die dafür zu erstellende Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) umfasse die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Projektes unter anderem auf: Menschen, auf Tiere, Pflanzen Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft.

Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung sei es, "möglichst konfliktarme Linienalternativen zu entwickeln. Alternativen mit hohem Konfliktpotential zu den beschriebenen Schutzgütern scheiden aus." Grundlagen zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt seien unter anderem Nutzungs- und Biotopkartierungen sowie Erhebungen über die vorhandene Tierwelt. Die Haselmaus gehöre zu den in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten streng geschützten Arten. Der typische Lebensraum der Haselmaus seien Wald- und Gehölzränder. Diese kommen, hieß es, im Untersuchungsraum des Bebauungsplanes an diversen Stellen vor. Folglich gelte es zu überprüfen, ob vor Ort tatsächlich mit Haselmauspopulationen gerechnet werden müsse. Diesem Zweck diene die Anbringung der Kästen.

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