Kreis: Stadt hätte bei Genehmigung nicht anders handeln können

Homburg. In der Diskussion um den Umgang mit einem Aufmarsch der Neo-Nazis in Homburg hat sich nun auch die Kreisverwaltung zu Wort gemeldet. "Auch wenn Homburg zuständig für Demonstrationen wäre und nicht die Kreisverwaltung, könnte die Stadt nicht anders handeln als der Kreis", hieß es in einer Stellungnahme

Homburg. In der Diskussion um den Umgang mit einem Aufmarsch der Neo-Nazis in Homburg hat sich nun auch die Kreisverwaltung zu Wort gemeldet. "Auch wenn Homburg zuständig für Demonstrationen wäre und nicht die Kreisverwaltung, könnte die Stadt nicht anders handeln als der Kreis", hieß es in einer Stellungnahme. "Die Stadtverwaltung hätte nicht anders handeln können, wenn sie nicht riskieren will, vor dem Verwaltungsgericht zu scheitern. Bundesgesetze oder gar das Grundgesetz gelten gleichermaßen für Stadt und Kreis. Wichtig ist zudem, dass weder Kreis noch Stadt Genehmigungsbehörden sind. Wir können nur Anmeldungen für Demonstrationen entgegennehmen und prüfen, welches Gefahrenpotential von einem solchen Aufmarsch ausgeht", so die Kreisverwaltung weiter.Das Grundgesetz schütze die Versammlungsfreiheit als ein sehr hohes Gut. Da ändere auch ein Zuständigkeitswechsel von Kreis zu Stadt absolut nichts.

Auf die Vorwürfe einer Politikerin, im Vorfeld sei eine bessere Vorbereitung notwendig gewesen, stellt die Kreisverwaltung klar, dass es im Vorfeld des Aufmarschs ausführliche Besprechungen zwischen Stadt, Kreis und Polizei gegeben habe, die nun - im Nachgang der Veranstaltung - weitergeführt würden.

Der Homburger Stadtrat hatte sich bei seiner jüngsten Sitzung mit den Ereignissen des Neo-Nazi-Aufmarschs am 2. Juni in Homburg befasst. Oberbürgermeister Karlheinz Schöner forderte dabei, dass eine Stadt wie Homburg die Möglichkeit haben müsse, in eigener Zuständigkeit das Genehmigungsverfahren zu führen. Er kündigte an, einen Antrag an den Landtag auf Gesetzesänderung zu stellen. red

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