Bilanz Thema Glücksspiel hält Prüfer auf Trab

Homburg · Das Homburger Gewerbeamt legt seine Kontrollstatistik 2018 vor: Auch beim Flohmarkt verzeichnete es viele Mängel. In Atem hielten die Behördenmitarbeiter auch sogenannte Bewachungspersonen, Schwarzarbeit am Bau und Barber-Shops, Stichwort: Scheinleiter.

 Bei 37 Gaststättenkontrollen stellte das Gewerbeamt in 26 Fällen Mängel fest, bei denen die Besitzer nachbessern mussten. Entweder wurde dabei gegen das Rauchverbot verstoßen, Kohlenmonoxid-Melder gerade in Shisha-Bars fehlten oder Spielautomaten hatten keine Jugendschutzmaßnahmen. Gerade vor dem Hintergrund der neuen Richtlinien für Spielgeräte hatte das Gewerbeamt im vergangenen November etwa einen Aktionstag mit der Polizeiinspektion Homburg veranstaltet, bei dem mehrere Geräte sichergestellt wurden.

Bei 37 Gaststättenkontrollen stellte das Gewerbeamt in 26 Fällen Mängel fest, bei denen die Besitzer nachbessern mussten. Entweder wurde dabei gegen das Rauchverbot verstoßen, Kohlenmonoxid-Melder gerade in Shisha-Bars fehlten oder Spielautomaten hatten keine Jugendschutzmaßnahmen. Gerade vor dem Hintergrund der neuen Richtlinien für Spielgeräte hatte das Gewerbeamt im vergangenen November etwa einen Aktionstag mit der Polizeiinspektion Homburg veranstaltet, bei dem mehrere Geräte sichergestellt wurden.

Foto: picture alliance / dpa/Jan-Peter Kasper

Anlaufstelle Nummer eins für die Bürger sein –  das Gewerbeamt in Homburg gewöhnt sich immer mehr an diese Rolle. Dabei erhält es oft Anfragen oder wird konfrontiert mit Problemen, für die eigentlich das Hauptzollamt, die Lebensmittelkontrolle oder die Finanzbehörden zuständig wären. Doch die sind nicht mehr vor Ort, wurden umorganisiert oder anderswo zentralisiert, die Lebensmittelüberwachung etwa in Saarbrücken, wie Stefan Rebold, Sachgebietsleiter beim Gewerbeamt, im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt. Bedeutet: „Die Wege, insofern auch der Informationsfluss, sind deutlich weiter geworden.“ Auch bei „kurzfristigen Terminfestlegungen und der Spontaneität unseres Handelns“ spüre man das. Zumal die Arbeitsbelastung infolge ständig neuer Spezialvorschriften etwa  im Gaststätten-, Bewachungs- oder Spielrecht immer weiter zunehme.

Was die Behörde geleistet hat, ergibt sich aus der Kontrollstatistik für 2018, die jetzt vorgelegt wurde. Vor allem Kontrollen des Bewachungsgewerbes, Lärmschutzüberprüfungen und Kontrollen der Gaststätten, Betriebe und Spielhallen in der Stadt standen auf der Agenda. Beim Thema Schwarzarbeit/illegale Handwerksausübung wurden bei Baustellenkontrollen mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet, eine Baustelle wurde aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel sogar komplett eingestellt. Die Gewerbeaufsicht kontrollierte auch hinsichtlich Preisauszeichnung, Lebensmittelkennzeichnung und Herkunftsangaben, stellte Mängel zum Beispiel der Verkauf von Geräten ohne CE-Kennzeichnung fest und sprach Bußgelder aus. Beim Tabakhandel stellte es mehrere Kilo illegalen Tabak sicher und leitete Strafverfahren ein.

Bei 37 Gaststättenkontrollen stellte das Gewerbeamt in 26 Fällen Mängel fest, bei denen die Besitzer nachbessern mussten. Entweder wurde dabei gegen das Rauchverbot verstoßen, Kohlenmonoxid-Melder gerade in Shisha-Bars fehlten oder Spielautomaten hatten keine Jugendschutzmaßnahmen  schildert Stefan Rebold, Sachgebietsleiter Gewerbeamt bei der Stadt, häufige Verstöße. Gerade vor dem Hintergrund der neuen Richtlinien für Spielgeräte hatte das Amt im November etwa einen Aktionstag mit der Polizeiinspektion Homburg veranstaltet, bei dem mehrere Geräte sichergestellt wurden. Im Regelfall dauerten Gaststättenkontrollen eine halbe Stunde, die Kontrolleure kämen mindestens zu zweit, schildert Klaus Frank, Sachbearbeiter beim Gewerbeamt. Stelle man bei Kontrollen fest, dass etwa Rettungswege zugestellt seien oder sich Ungeziefer in der Küche herumtreibe, informiere man Bauaufsicht oder Lebensmittelkontrolle. Als Sanktionen sprechen die Kontrolleure etwa mündliche Verwarnungen aus, in Sachen Geldspielautomaten könne auch ein Bußgeld über 10 000 Euro fällig werden.

Das Gewerbeamt ist auch dafür zuständig, auf dem Flohmarkt seine Runden zu drehen. Schwerpunkt hierbei: Waffen, jugendgefährdende Schriften, Spiele und Filme sowie verbotene Gegenstände, wobei „erheblicher Verbesserungsbedarf“ bestehe, wie es im Bericht für das abgelaufene Jahr heißt. Was bedeutet das? Etwa, dass FSK-18-Filme oder entsprechende Ballerspiele verbotenerweise angeboten werden, was  viele Privatleute nicht wüssten. Und was 20 Euro Strafe kosten könne. Oder dass Messer, Dolche, Harpunen, Armbrüste oder Schwerter nicht, wie laut Flohmarktvertrag vorgeschrieben, in geschlossenen Vitrinen offeriert werden müssten. „Wenn sich ein Kind etwa so ein Messer greift, könnte es gefährlich werden“, skizziert Frank. Er malt auch aus, welche Panik in Zeiten von Amokläufen entstehen könnte, wenn sich jemand mit einem (unechten) Luftgewehr über den Flohmarkt bewegen würde. Man nehme bei all diesen Problemen den Veranstalter in die Pflicht, besser zu informieren, erklärt Stefan Rebold. Die Wege sind da nicht weit, Veranstalter ist schließlich auch die Stadt, in Form der Homburger Kulturgesellschaft. Beim Flohmarkt müssen die Prüfer auch darauf achten, dass nicht Anbieter Neuware offerieren. „Das wäre dann eine gewerbliche Nutzung, das wird nicht geduldet“, so Klaus Frank.

Ein anderes Aufgabenfeld liege gerade seit dem starken Flüchtlingszuzug und installierter Aufnahmeeinrichtungen in der Kontrolle sogenannter Bewachungspersonen. „Der Markt wächst da schneller als Leute ausgebildet werden können“, sagt Simone Müller-Orschekowski, die Leiterin der Verwaltungspolizei in Homburg. Je nachdem, ob Personal etwa nur einen Notausgang bei einer Party bewache oder ob es die Einlasskontrolle eines großen Konzerts durchführe, müsse es unterschiedlich geschult sein und etwa Dienstausweise mit sich führen, schildert Rebold. Es gebe hier „viele schwarze Schafe“, im wahrsten Sinne des Wortes: nicht sozialversicherungspflichtig Angemeldete. Teils entfalteten sich schwer durchschaubare Sub-Sub-Unternehmer-Strukturen. Eine Tendenz sei, dass bei großen Veranstaltungen seriöse Firmen die Bewachung übernähmen, man bei kleinen eher genauer hinschauen müsse. Kontrollen von Bewachungspersonen führe man stets mit mehreren Personen durch, in der Regel begleitet von Zoll-Personal.

Ein Augenmerk legte das Gewerbeamt im vergangenen Jahr auch auf die Kontrolle von Nagelstudios und Barber-Shops. Das häufige Problem dort: Es fehlt an vorgeschriebenen Meistern. Diese sind zwar pro forma eingestellt, aber nicht vor Ort anzutreffen. „Sie sind nur als Scheinbetriebsleiter angestellt“, sagt Klaus Frank.

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