Schöner-Prozess Ein Ende ist in Sicht

Nach gut zwei Wochen Gerichtspause stand am Freitag der siebte Verhandlungstag beim Landgericht gegen Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner an. Doch es war diesmal ein kurzer Arbeitstag, der Verteidiger Schöners hatte am Nachmittag noch einen anderen Termin.

Kommentar zum Schöner-Prozess in Homburg
Foto: SZ/Robby Lorenz

Wichtigste Aussage von Richter Bernd Weidig: Am 27. März wird es definitiv die Plädoyers und das Urteil in dem mit Spannung verfolgten Prozess geben.

Am Freitag standen noch einmal drei Zeugenanhörungen auf der Tagesordnung. So ging es bei der Befragung der Kreismitarbeiterin und Aquis-Geschäftsführerin darum, etwas über ungefähren Kosten der Bauarbeiten auf dem Gelände des früheren Verwaltungschefs zu erfahren. Bekanntlich soll ein Aquis-Bautrupp acht bis zehn Tage während der regulären Arbeitszeit rund um das Privatgelände des damaligen OB im Einsatz gewesen sein. Umstritten sind dabei schätzungsweise 15 Arbeitsstunden im rein privaten Bereich für Schöner in dessen Garten. Die Aquis geht von Rückzahlungen an übergeordnete Stellen aus, die die GmbH finanzieren muss. Im Übrigen war die Geschäftsführerin nicht über den Einsatz bei Schöner informiert. Sie habe mit Entsetzen reagiert, als sie davon gehört habe, da ein solcher Einsatz überhaupt nicht erlaubt sei. Wer den Auftrag erteilt habe, wisse sie nicht.

Bei den beiden anderen Zeugen drehte sich alles noch einmal um die Baumfällungen auf dem Gelände Schöners und den Nachbargrundstücken sowie um den damit möglicherweise verbundenen Bau eines Bolzplatzes. Ob letzterer tatsächlich ernsthaft ins Auge gefasst wurde oder nicht, spielt im Grunde für die Anklage keine Rolle, denn vielmehr geht es beim Richterspruch um nicht erlaubte Arbeiten auf dem Schöner-Grundstück. Von großem Interesse sind dabei der Bau eines Zauns sowie Betonarbeiten und Arbeiten an einer Gartenbank. Den anderen Anklagepunkt betreffen die Wirrungen um die inzwischen schon berühmte Musikanlage. Diese hatte Schöner für 12 500 Euro noch als OB aus einem Spendenfonds als Erlös aus seinem Geburtstag bezahlt – für die musikalische Früherziehung in der Musikschule, wie es hieß. Die Anlage hatte die Schule allerdings nie erreicht und wurde erst nach ausgiebiger Suche im Probekeller von Schöners Band gefunden. Zufall? Oder steckt mehr dahinter?

Am 27. März wird sich zeigen, wie die Kammer dies alles bewertet. Bleibt sie bei einer Bewährungsstrafe unter einem Jahr, oder geht sie darüber? Bei Letzterem ginge es um die Ruhestandsbezüge Schöners. In gut zweieinhalb Wochen wissen wir mehr.

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