Mannlich-Gymnasium Viertklässler testen das Mannlich-Gymnasium

Homburg · Das Christian-von-Mannlich-Gymnasium in Homburg lädt für diesen Samstag, 19. Januar, zum „Tag des offenen Unterrichts“ ein. Das Angebot, sich Gebäude, Turnhallen und natürlich vor allem den Unterricht in allen Klassenstufen anzuschauen, richtet sich vor allem an Grundschüler der Klassenstufe 4 mit ihren Eltern, aber auch an Eltern, deren Kinder bereits das Mannlich-Gymnasium besuchen.

Dazu stehen von 8.30 Uhr bis 13 Uhr die Klassenzimmertüren offen, heißt es in der Pressemitteilung der Schule.

So bietet das Mannlich-Gymnasium seinen Schülern die Möglichkeit, langfristig drei Fremdsprachen mit Schwerpunkt Englisch als Einstiegssprache zu erlernen, wobei im bilingualem Zug, der ab Klasse 7 einsetzt, die drei Gesellschaftswissenschaften nach und nach auf Englisch unterrichtet werden. Ergänzend dazu können die Schüler ab Klasse 8 den mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig belegen, in dem Physik Hauptfach wird und verstärkt Biologie und Chemie unterrichtet werden. Um 9.30 Uhr stellen Schulleiter Wolfram Peters und Fachlehrer die Unterrichtsorganisation, Förderprogramme und die Besonderheiten der Unesco-Schule in einem Elternvortrag vor. Während des gesamten Vormittags können sich die Eltern der künftigen Fünftklässler an speziellen Infoständen in der Aula mit Lehrern über die vielfältigen Angebote der Schule informieren: Schulaustauschprogramme, Unesco-Profil, Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerbserfolge und vieles mehr.

Seit dem letzten Schuljahr ist das Mannlich auch Modellschule für Begabtenförderung und hat dazu ein umfangreiches Förderprogramm entwickelt, das in den sogenannten „Querdenkertagen“ umgesetzt wird.  Der Infotag endet um 13  Uhr.

Eltern können ihre Kinder für die kommende Klasse 5 von Mittwoch,  6. Februar, bis Dienstag, 12. Februar 2019, täglich von 8 bis 13 Uhr, am Donnerstag,  7. Februar, bis 18 Uhr und am Samstag, 9. Februar, von 8 bis 12 Uhr im Sekretariat anmelden. Mitzubringen sind hierfür das Original des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 4, der Entwicklungsbericht der Grundschule sowie die Geburtsurkunde des Kindes.

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