Im Zuge des Kombibad-Neubaus Grundstückskauf in Homburg: Ermittlungen eingestellt

Homburg · Die Ermittlungen gegen die frühere Stadtverwaltung von Homburg wegen eines Grundstückskaufs im Zuge des Neubaus des Kombibades Koi an der Homburger „Hinkelsbix“ vor einigen Jahren sind eingestellt worden.

 Die Ermittlungen um einen Grundstückskauf im Zuge des Kombibad-Neubaus an der Homburger „Hinkelsbix“ wurden eingestellt. Unser Bild zeigt die Vorbereitungen für den Bau des Bades.

Die Ermittlungen um einen Grundstückskauf im Zuge des Kombibad-Neubaus an der Homburger „Hinkelsbix“ wurden eingestellt. Unser Bild zeigt die Vorbereitungen für den Bau des Bades.

Foto: Thorsten Wolf

Das teilte jetzt die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken mit. Ein Untreueverdacht bestehe nicht.

Der kommissarische Verwaltungschef im Rathaus, Bürgermeister Michael Forster (CDU), hatte die Ermittler selbst eingeschaltet, nachdem er auf mögliche Unregelmäßigkeiten in diesem Zusammenhang hingewiesen wurde. Die Stadtspitze bildeten damals Alt-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU), Bürgermeister Klaus Roth (CDU) und der hauptamtliche Beigeordnete und spätere OB, Rüdiger Schneidewind (SPD).

Forster hatte vor wenigen Tagen im Stadtrat nochmals erläutert, wieso er die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hatte. Eine überörtliche Prüfung habe ihn auf den Sachverhalt hingewiesen, bei dem ein strafrechtliches Verhalten zumindest nicht ausgeschlossen werden könne. Diese Prüfer hätten entdeckt, dass die Stadt im Jahr 2014 ein Nachbargrundstück zum Kombibad für einen weitaus höheren Preis erworben habe, als dieses wenige Monate zuvor von der früheren Inhaberin, einer Wohnungsbaugesellschaft des früheren Neunkircher Eisenwerkes, angeboten worden sei. Im September 2013 noch sollte die Stadt 325 000 Euro für das Gelände samt Wohnhausbebauung zahlen. Anfang 2014 musste die Stadt schließlich 450 000 Euro für nur einen kleineren Teil der Fläche berappen – ohne die stark sanierungsbedürftigen Wohnhäuser. Und weiter: In der kurzen Phase war das Grundstück bereits an einen Homburger Geschäftsmann verkauft worden, der dieses dann wiederum der Stadt angeboten hatte – für 125 000 Euro mehr (wir berichteten).

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren in zwei Tatkomplexe unterteilt. Zum einen ging es um den Abschluss des Options- und des Gestattungsvertrags – ohne dass der Stadtrat dies wusste. Dabei hatte sich die Homburger Parkhaus- und Stadtbusgesellschaft (HPS) beziehungsweise die Stadt Homburg zur Zahlung von 48 000 beziehungsweise 35 000 Euro verpflichtet, ohne jedoch die Gewissheit zu haben, dass das Grundstück erworben wird und somit diese Zahlungen verrechnet werden. Der Abschluss und der Vollzug der Verträge hätten „einen Gefährdungsschaden im Rahmen einer Untreue darstellen“ können. „Diese Taten wären allerdings mit Zahlung im April 2014 vollendet und beendet, sodass zwischenzeitlich Verjährung eingetreten wäre“, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Hinweise auf etwaige Zuwendungen für den Fall eines lukrativen Geschäfts als Gegenleistung für die Anbahnung des Vertrages hätten sich aus den Ermittlungen nicht ergeben. Das Ergebnis: „Nach allem verbieten sich wegen etwaiger Verjährung beziehungsweise mangels Anfangsverdachts weitere Ermittlungen.“

Beim zweiten Tatkomplex ging es um den Abschluss des Kaufvertrags.

Auch wenn dieser sich „als wirtschaftlich nachteilig für die Stadt darstellen sollte“, so sei er aber doch mit Zustimmung des Stadtrates erfolgt. Nach Gesetzeslage führe der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates aus, eine Widerspruchspflicht bestehe nur bei einem rechtswidrigen Beschluss, der hier aber nicht vorliege. Ein Untreueverdacht durch den Abschluss eines wirtschaftlich nachteiligen Vertrages bestehe daher ebenfalls nicht.

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