Kein Martinsfeuer in Wörschweiler

Wörschweiler · Die Wörschweiler Kinder müssen in diesem Jahr mit ihren Laternen in die Nachbarorte ausweichen. Der Martinsumzug samt großem Feuer fällt aus. St. Martin sattelt sein Pferd jetzt in Einöd, Schwarzenbach oder Schwarzenacker.

Früher war ein Martinsumzug einfach ein Martinsumzug: Viele Kinder mit Laternen, wenn möglich ein Pferd samt besagtem St. Martin und natürlich ein Martinsfeuer. Heute scheint zumindest in Homburg diese Tradition etwas für das Rechtsamt der Stadt zu sein. In einer E-Mail hat die Homburger Stadtverwaltung zusammengestellt, was Veranstalter eines Martinsumzugs zu beachten haben. Und das scheint nicht wenig - und zu viel für Wörschweilers Ortsvorsteher Reinhold Nesselberger (SPD ).

"Die Stadtverwaltung Homburg hat sich richtig Gedanken gemacht", so Nesselberger mit einigem Sarkasmus, "und zusammengefasst, was alles bei einem Martinsumzug schief gehen könnte." Das Ergebnis sei besagte E-Mail mit einer ganzen Reihe von rechtlichen Hinweisen. "Deswegen haben wir uns in Wörschweiler dazu entschlossen, in diesem Jahr den Martinsumzug ausfallen zu lassen. Wie es weitergeht, das wissen wir noch nicht." Für die Wörschweiler Kinder bestehe die Möglichkeit, in Einöd, Schwarzenacker oder Schwarzenbach am Umzug teilzunehmen.

Doch wie sehen diese Hinweise für die Veranstalter von Martinsumzüge in der Stadt tatsächlich aus? Und welchen Hintergrund hat die E-Mail des Rechtsamtes der Verwaltung an die Homburger Ortsräte? Besagte E-Mail - die Pressestelle der Stadt stellte den Info-Text gestern auf Nachfrage ohne weiteren Kommentar zur Verfügung -, nennt die Gründe: "Bereits im letzten Jahr gab es in einzelnen Ortsteilen das Problem, dass die Kirchengemeinde als Trägerin des jeweiligen Kindergartens sich weigerte, den Martinsumzug durchzuführen, weil haftungsrechtliche Folgen befürchtet wurden", ist dort zu lesen. Ab dem nächsten Jahr wolle man, so der Vorschlag von Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind , dieser Problematik durch eine Initiative begegnen: Die Martinsumzüge in den Ortsteilen und der Innenstadt sollen künftig generell über die Ortsräte beziehungsweise durch die stadteigene die Kultur GmbH und somit letztlich als städtische Veranstaltung durchgeführt werden. So weit, so nachvollziehbar.

Was Wörschweilers Ortsvorsteher Reinhold Nesselberger aber nun zur Absage des Martinsumzugs bewogen hat, findet sich weiter unten in der Mail des städtischen Rechtsamtes. Und das liest sich einigermaßen sperrig. So thematisieren die Informationen das "Reiten im Straßenverkehr " so: "Grundsätzlich muss sowohl das Pferd verkehrssicher sein, das heißt an Straßenverkehr gewöhnt und nicht zu nervös oder autoscheu sein, als auch von geeigneten Personen begleitet und geführt werden, die ausreichend auf es einwirken können." In der Folge nennt die Mail zahlreiche regelnde Paragrafen und Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes zum Thema Haftung . Und auch das Martinsfeuer bleibt nicht unerwähnt: "Die ortsansässige Feuerwehr müsste das Martinsfeuer an geeigneter Stelle entzünden, beaufsichtigen und löschen, damit eine Brandgefahr ausgeschlossen werden kann."

In der Summe sind alle die rechtlichen Vorgaben und Verweise zur Haftung des Veranstalters für Wörschweilers Ortsvorsteher Nesselberger nicht tragbar, denn grundsätzlich sei auf Basis der Vorgaben der Stadt Homburg so viel zu beachten, "das müssen wir uns wirklich nicht antun". Bei einer solchen Veranstaltung, machte Reinhold Nesselberger klar, könne "immer etwas passieren, das kann man gar nicht ausschließen".

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