Jetzt kann sich der Bürger äußern

Homburg · Der Windpark „Auf der weißen Trisch“ ist seit Jahren latent aktuell. Nun sollen die Bürger in Kirrberg, Einöd, Wörschweiler, Schwarzenbach und Schwarzenacker befragt werden, was sie von den Plänen halten.

 Sonnenenergie und Windkraft: Die Energiewende stellt gerade im Bereich der Ansiedlung von Windkraftanlagen Kommunen wie Homburg vor Herausforderungen, denn: Was ist erlaubt? Was ist erwünscht? Foto: Thorsten Wolf

Sonnenenergie und Windkraft: Die Energiewende stellt gerade im Bereich der Ansiedlung von Windkraftanlagen Kommunen wie Homburg vor Herausforderungen, denn: Was ist erlaubt? Was ist erwünscht? Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Die Tage zwischen den Jahren bieten immer auch die Gelegenheit, sich ein paar Sachen mal in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen. Und gerade in Homburg mangelt es nicht an guten Gründen, sich den einen oder anderen gordischen Knoten zumindest einmal genauer anzuschauen, vom Durchschlagen muss da noch gar nicht die Rede sein. Da wäre zum Beispiel das Thema Windenergie . Da soll Anfang 2015 in einer nicht rechtsbindenden Bürgerbefragung geklärt werden, ob die Menschen in Kirrberg, Einöd, Wörschweiler , Schwarzenbach und Schwarzenacker mit den aktuellen Plänen für einen Windpark "Auf der weißen Trisch" überhaupt einverstanden sind - Energiewende hin, Cattenom her. Dazu gab es im Vorfeld drei Bürgerfragestunden (wir berichteten). Und: Der Homburger Stadtrat befasste sich auf seiner letzten Sitzung in 2014 auch noch mit dem Thema. Dies allerdings mehr grundsätzlich unter der kryptischen Tagesordnungs-Überschrift "Ergebnis der Restriktionsanalyse der Potenzialflächen zur Flächennutzungsplanteiländerung Windenergie ". Ein solches Wortmonster bedarf einer Erklärung, ebenso wie "BimSchG-Verfahren", Veränderungssperre oder B-Plan.

Also der Reihe nach. Bei besagter Restriktionsanalyse handelt es sich um die Möglichkeit einer Stadt oder Gemeinde, mittels eines Prüfverfahrens festzustellen, wo überhaupt Windkraftanlage wirtschaftlich möglich und rechtlich zulässig sind. Nötig macht dieses Verfahren ein Schritt des saarländischen Umweltministeriums im Jahr 2011: Man hob die bis dahin gültigen Vorrangflächen im Saarland auf und wollte so größeren Spielraum für die Ansiedlung von Windkraftanlagen schaffen. Im Leitfaden für Windenergienutzung im Saarland aus 2012 liest sich das so: "Damit können nun grundsätzlich auf allen windhöffigen Flächen, auf denen kein anderer Schutzzweck, wie Freiraum oder Naturschutz, gegeben ist, Windkraftanlagen errichtet werden." Der Begriff "Windhöffigkeit" steht dabei für die erwartbare Ausbeute an nutzbarer Windenergie .

So weit, so gut. Dies bedeutet nun aber, vereinfacht ausgedrückt, das grundsätzlich überall Windkraftanlagen aufgestellt werden können. Es sei denn, eine Kommune tut das, was Homburg gerade mit besagter Restriktionsanalyse macht: Die Stadt lässt prüfen, wo im Beziehungsgeflecht von Wirtschaftlichkeit, Natur- und Umweltschutz und vieler weiterer Faktoren eine Windkraftanlage überhaupt sinnvoll und rechtlich möglich ist. Am Ende des Verfahren kann die Stadt dann Gebiete ausweisen, auf denen die Ansiedlung von Windrädern möglich ist - und schließt damit alle anderen aus. Positiv-Planung nennt sich das.

In Homburg nun scheint sich im laufenden Verfahren nun zu zeigen, dass sich die Weiße Trisch durchaus am Ende als geeignet und rechtlich zulässig erweist. Und das führt direkt zu den beiden aktuell dort laufenden Genehmigungsverfahren. Die haben mit dem oben genannten grundsätzlichen Prüfverfahren nichts zu tun, oberhalb von Einöd geht es konkret um die Ansiedlung von vier Windkraftanlagen.

Und da kreuzen sich zwei Wege: Der Projektentwickler selbst verfolgt das vereinfachte Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG), die Stadt macht von ihrem Recht einer Bauleitplanung (Bebauungsplan) Gebrauch und hat so in einem gewissen Umfang "den Finger" drauf auf dem, was auf der Weißen Trisch passiert. Dies nicht zuletzt Dank einer verhängten Veränderungssperre, die den aktuellen Status Quo während des Verfahrens einfriert. Und mitten drin der Bürger , der nun zumindest in den betroffenen Stadtteilen seine Meinung kundtun kann - allerdings ohne den Anspruch, dass sein Votum für oder gegen den Windpark Rechtsverbindlichkeit genießt.

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