Umgehungsstraße Jeder Einwand gegen die B 423 neu wird behandelt

Beeden · 80 Interessierte waren kürzlich ins Remigiusheim nach Beeden zur Infoveranstaltung der Bürgerinitiative gegen den Bau der B 423-neu gekommen. Ralph Rouget gab dabei zunächst einen Überblick über die Historie der Straßenplanung sowie die zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten der Initiative im Jahr 2017 im Rahmen der Offenlegung im Planfeststellungsverfahren. So habe die BI im Wirtschaftsministerium im August 612 Einwände gegen die Planungen überreicht. Auf Nachfrage beim Ministerium zum Stand des Planfeststellungsverfahrens habe man man Ende Oktober keine konkreten Informationen erhalten. Die Gesamtzahl der Einwände betrage 734.

80 Interessierte waren kürzlich ins Remigiusheim nach Beeden zur Infoveranstaltung der Bürgerinitiative gegen den Bau der B 423-neu gekommen. Ralph Rouget gab dabei zunächst einen Überblick über die Historie der Straßenplanung sowie die zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten der Initiative im Jahr 2017 im Rahmen der Offenlegung im Planfeststellungsverfahren. So habe die BI im Wirtschaftsministerium im August 612 Einwände gegen die Planungen überreicht. Auf Nachfrage beim Ministerium zum Stand des Planfeststellungsverfahrens habe man man Ende Oktober  keine konkreten Informationen erhalten. Die Gesamtzahl der Einwände betrage 734.

Hans-Peter Breit gab im Anschluss seine Einschätzung zum weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Da im Oktober die Stellungnahmen der Behörden und Umweltverbände noch ausstünden, geht er davon aus, dass es frühestens im Sommer 2018 zu einem Erörterungstermin komme. Der Termin müsse öffentlich bekannt gemacht werden. Im Erörterungstermin müsse jeder Einwand behandelt werden. Werde keine Einigung erzielt, ergehe nach Abwägung aller Belange und rechtlichen Interessen ein Planfeststellungsbeschluss, der bei mehr als 50 Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werde. Es bestehe allerdings ein Anforderungsrecht durch die Betroffenen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss könne Klage vorm Oberverwaltungsgericht erhoben werden, die keine aufschiebende Wirkung habe.

Außerhalb des Einwendungsverfahrens habe die Bürgerinitiative den Bundesrechnungshof angeschrieben und gebeten, die Wirtschaftlichkeit der B 423-neu zu prüfen. Am 4. Dezember habe der Rechnungshof mitgeteilt, die Hinweise der BI im Rahmen der Prüfungstätigkeit zu berücksichtigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort