Prozess gegen Homburger OB Schneidewind geht gegen Urteil in Revision

Update | Homburg · Der derzeit suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) geht gegen das Untreue-Urteil in Revision. Am Mittwoch wurde er vom Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Tagessätzen verurteilt, also zu 10 800 Euro.

Der suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Foto: Becker&Bredel

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Das Urteil ist deutlich niedriger ausgefallen als im ersten Prozess.

In einer Pressemitteilung entschuldigte sich Schneidewind am Freitag noch einmal „für die Fehler, die ich begangen und die Kosten, die ich verursacht habe“ und bittet die Homburger nochmals um Entschuldigung. Es sei nicht seine Absicht gewesen, der Stadt Schaden zuzufügen. Außerdem habe er die Kosten deutlich unterschätzt, eine frühere Kündigung des Vertrages hätte, so der 52-Jährige, in jedem Fall Kosten vermieden. „Nach wie vor bin ich bereit, die aufgrund der zu späten Kündigung des Vertrages entstandenen Kosten zu tragen. Meine Zusage, im Falle einer Einigung mit dem Stadtrat und der Versicherung der Stadt persönlich knapp 81 000 Euro zu bezahlen, gilt weiterhin.“ Das Landgericht bezifferte in dem neuen Urteil den Schaden auf 72 920 Euro.

Das neue Urteil sei derzeit noch nicht rechtskräftig. Da die Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt habe, Revision gegen das Urteil einzulegen und das Urteil zu prüfen, habe er sich dazu entschieden, dies auch zu tun, um seine Rechte im Verfahren weiter wahren zu können. Sein Strafverteidiger Joachim Giring erklärte, die Revision werde voraussichtlich heute beim Landgericht eingehen. „Aus juristischer Sicht gibt es keinen Grund, die Revision allein der Staatsanwaltschaft zu überlassen“, so Giring.

Schneidewind weiter: „Die letzten beiden Jahre waren für mich sehr schwierig und ich bedanke mich bei denen, die mir in dieser Zeit Halt gegeben haben, insbesondere bei meiner Familie und bei meinem Freundeskreis. Zudem nenne ich insbesondere auch die Homburger SPD.“