Urteil des Bundesgerichtshofes Homburg verharrt im Schwebezustand

Homburg · Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind bekommt vor dem Landgericht Saarbrücken einen neuen Prozess, wann ist unklar. Er bleibt aber laut Innenministerium bis zum Abschluss des Verfahrens suspendiert.

 Für den suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (rechts) geht es demnächst am Landgericht in die zweite Runde. Sein Vertreter, Bürgermeister Michael Forster, leitet weiter kommissarisch die Geschäfte im Rathaus.

Für den suspendierten Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (rechts) geht es demnächst am Landgericht in die zweite Runde. Sein Vertreter, Bürgermeister Michael Forster, leitet weiter kommissarisch die Geschäfte im Rathaus.

Foto: Linda Barth/Stadt Homburg

Jetzt steht es also fest: Der Vorwurf der Untreue gegen den derzeit suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (51, SPD) muss vom Landgericht Saarbrücken nochmals überprüft werden. Das im Februar 2019 gefällte Urteil über 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 10 000 Euro Geldstrafe ist damit aufgehoben (wir berichteten). Ein Punktsieg also für den angeklagten Sozialdemokraten, der allerdings bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens suspendiert bleibt. Während der Suspendierung sei Beamten die Fortführung ihrer Dienstgeschäfte untersagt, teilte das Innenministerium in Saarbrückan auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Damit steht fest, dass die Stadtverwaltung im Rathaus auch weiterhin von Bürgermeister Michael Forster kommissarisch geführt wird.