Nebentätigkeiten Nebeneinkünfte auch im Rathaus Homburg auf dem Prüfstand

Homburg · Aufsichtsbehörden haben Nebentätigkeiten von Verwaltungschefs eventuell falsch eingeschätzt. In Sachen Thüga AG ist auch die Kreisstadt involviert.

In der vergangenen Woche machte ein Bericht des SWR über den Energiedienstleister Thüga AG die Runde. Mehrere Bürgermeister aus rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden sitzen oder saßen im Beirat der Thüga und sollen dafür auch dementsprechend entlohnt worden sein. Durch eine unklare Gesetzeslage haben die betroffenen Verwaltungschefs ihre aus dieser Tätigkeit eingegangenen Einnahmen als Privateinnahmen verbucht und nicht an die jeweilige Stadtkasse ihrer Kommune weitergeleitet. Dadurch sei pfälzischen Kommunen laut SWR ein Schaden von mehr als 220 000 Euro entstanden.

Die Thüga AG ist auch Mitgesellschafter der Homburger Stadtwerke. Deshalb sind seit Jahren die Verwaltungschefs im Beirat der Thüga vertreten. Auf Nachfrage war in der Stadtverwaltung Homburg zu hören, dass derzeit geprüft werde, inwiefern die beiden letzten Oberbürgermeister, also der derzeit suspendierte Rüdiger Schneidewind und sein Vorgänger Karlheinz Schöner, von dieser Arbeit bei der Thüga eventuell profitiert haben könnten. Auch werde geklärt, ob von Seiten der Stadt möglicherweise Rückforderungen gestellt werden müssen.

Die Aufsichtsbehörden haben offenbar ihre ursprüngliche Haltung zwischenzeitlich geändert und räumen ein, dass es sich bei den Aufwandsentschädigungen nicht um „Nebentätigkeiten im privaten Bereich“ handelt, wie zuvor angenommen. Denn seit mittlerweile fast zehn Jahren ist die Thüga mehrheitlich in kommunaler Hand. Eine Tätigkeit in einem ihrer Gremien ist deshalb als Nebentätigkeit im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst zu verbuchen. Für alle Nebeneinnahmen zusammen gibt es eine Einkommensgrenze von 6200 Euro im Jahr. Alles was darüber geht, muss an die Stadtkasse abgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass einige Verwaltungschefs diese Grenze überschritten haben.

Wie bei der Stadt Homburg zu hören war, gibt es seit 2017 anscheinend eine Handlungsanleitung für Verwaltungschefs dazu. Im Fall Schneidewind scheinen die Gelder bei der Stadt Homburg zumindest seit 2017 ordnungsgemäß verbucht zu sein. Bei Vorgänger Schöner werde jetzt noch das Jahr 2014 geprüft. Er wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Zahlungen in den früheren Jahren von Schöners Amtszeit (2008 bis 2014) seien inzwischen verjährt. Ob man dem Alt-OB wegen der lange schwammigen Rechtslage überhaupt einen Vorwurf machen kann, ist unklar.

Klar ist aber, dass einige pfälzische Verwaltungschefs inzwischen ihre in den vergangenen Jahren zusätzlich kassierten Einnahmen an die jeweilige Stadtkasse zurückgezahlt haben.

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