Homburg wird für drei Tage das Zentrum des Verkehrsrechts

Die Homburger Tage finden nun schon zum 28. Mal statt. Geht es dabei immer noch um den Bedarf an Fortbildung?Gebhardt: Offiziell heißt es zwar Fortbildung, aber wer zu den Homburger Tagen kommt, ist eigentlich auf dem neuesten Stand und braucht keine Fortbildung. Tatsache ist, dass hier ein Austausch auf sehr hohem fachlichen Niveau stattfindet

 Kinder dürfen erst mit zehn Jahren im Straßenverkehr haftbar gemacht werden - ein Ergebnis der Homburger Tage. Foto: SZ

Kinder dürfen erst mit zehn Jahren im Straßenverkehr haftbar gemacht werden - ein Ergebnis der Homburger Tage. Foto: SZ

Die Homburger Tage finden nun schon zum 28. Mal statt. Geht es dabei immer noch um den Bedarf an Fortbildung?Gebhardt: Offiziell heißt es zwar Fortbildung, aber wer zu den Homburger Tagen kommt, ist eigentlich auf dem neuesten Stand und braucht keine Fortbildung. Tatsache ist, dass hier ein Austausch auf sehr hohem fachlichen Niveau stattfindet. Das heißt, dass in Homburg Ideen und Anregungen im Verkehrsrecht entwickelt werden, die sich später als wegweisend bei den Entscheidungen der höchsten Gerichte erweisen können. Können Sie ein Beispiel nennen?Gebhardt: Wir haben vor einigen Jahren bei den Homburger Tagen dafür plädiert, dass die Altersstufe bei Haftung im Straßenverkehr angehoben wird. Früher konnte man ein siebenjähriges Kind haftbar machen, inzwischen haben die höchsten Instanzen entschieden, dass das Alter für die Haftbarkeit nicht unter zehn Jahren liegen darf. Auch diesmal haben Sie wieder wichtige Referenten zu Besuch?Gebhardt: Wir haben Richterinnen und Richter vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als Gäste in Homburg, die über aktuelle Themen referieren werden. Aber die Vorträge am Samstag sind nur ein Teil des Kongresses. In der Hauptsache geht es um den Austausch und das Ringen um zeitgemäße Lösungen. Verkehrsrecht ist ja keine starre Instanz, sondern ändert sich mit der Zeit.Wo finden derzeit die stärksten Veränderungen statt?Gebhardt: Den meisten Menschen, übrigens auch vielen Juristen, ist gar nicht bewusst, in welchem Ausmaß die Rechtsprechung schon von EU-Richtlinien bestimmt wird. Das gilt auch fürs Verkehrsrecht. Denn EU-Recht überlagert Landesgesetze. Für uns hier im Grenzgebiet hat das große Auswirkungen. Man kann zum Beispiel neuerdings von seinem Wohnsitz in Deutschland aus klagen, wenn man in Frankreich oder Italien in einen Unfall verwickelt wurde. Bisher hat sich die deutsche Rechtsprechung geweigert, im Einzelnen die Richtlinien anderer Länder zu übernehmen. Aber wir werden nicht darum herumkommen, EU-Rahmenbeschlüsse in nationales Recht umzusetzen, auch wenn das für deutsche Staatsbürger in manchen Fällen von Nachteil ist oder in der von der EU geforderten Art in unserer Rechtsprechung gar nicht üblich ist.Was ist neben den EU-Verordnungen noch ein wichtiges Thema beim Kongress?Gebhardt: Schadensersatz ist ein Thema, das immer wieder in allen Variationen durchgespielt wird, natürlich auch von den Versicherern. Wo sind die Grenzen? Was gibt es für Einzelfälle? Wie wurde da entschieden? Das alles werden wir ab heute im Schlossberg-Hotel bereden.

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