Prozess am Landgericht Saarbrücken Nach fast zwei Jahren – Prozess gegen Homburgs Ex-Bürgermeister Klaus Roth beginnt bald

Homburg · Der Vorwurf der Anklage lautete auf Betrug, Bestechlichkeit und Untreue. Die Verhandlung gegen den CDU-Politiker startet in Kürze.

Homburg: Prozess gegen Ex-Bürgermeister Klaus Roth beginnt bald
Foto: Thorsten Wolf

Ab dem 29. September wird vor dem Landgericht Saarbrücken ein weiteres unschönes Kapitel der Homburger Stadtverwaltung aufgearbeitet. Dann sieht sich Ex-Bürgermeister Klaus Roth (CDU) dem Vorwurf des Betrugs in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Bestechlichkeit und Untreue ausgesetzt.

Es ging bei der Anklage der Staatsanwaltschaft unter anderem um den Vorwurf, dass Roth einem früheren Geschäftspartner einen städtischen Auftrag zukommen gelassen haben soll. Damit, so die Annahme der Staatsanwaltschaft bei der Anklage, habe er wohl Forderungen begleichen wollen, die beim Verkauf seines einstigen Unternehmens noch offen waren. Zur Verschleierung sollte, so vermutete die Staatsanwaltschaft damals, eine weitere Person zwischengeschaltet werden, da im Rathaus bekannt gewesen sei, dass Roth der ehemalige Inhaber des IT-Unternehmens war. Diese dritte Person war der Inhaber der Elektrofirma, der auch in der Homburger Kommunalpolitik aktiv und Parteifreund Roths ist. Vor dem Landgericht sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.

Die Verfahren gegen zwei weitere Beschuldigte in dem Verfahren wurden unterdessen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, wie die das Landgericht am Dienstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage bereits im Oktober 2019 erhoben, doch die 8. Strafkammer des Gerichts habe sie erst kürzlich zugelassen, bestätigt Gerichtssprecherin Christiane Schmitt auf Anfrage.

Zwischen Anklageerhebung und nun erfolgter Zulassung war einiges geschehen. So hatte das Gericht bei der Staatsanwaltschaft angeregt, den früheren Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) als Zeugen zu vernehmen; danach wurde die Anklage gegen Roth um Untreue ergänzt, bei den Mitangeschuldigten um Beihilfe zur Untreue. Roth und ein Mitangeklagter hatten auch ihre Anwälte gewechselt. Und die Staatsanwaltschaft anders als von Roths früherem Verteidiger gefordert, kein Gutachten erstellen lassen, ob der Stadt Homburg überhaupt ein Schaden entstanden war.

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