Rechtskräftig verurteilt Rücktrittsforderungen gegen suspendierten OB Schneidewind in Homburg

Homburg · Nach zwei Prozessen und mehrfachen Revisionen ist Homburgs suspendierter Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) in der Detektiv-Affäre nun strafrechtlich verurteilt. Die Rücktrittsforderungen werden lauter. Was Schneidewind nach dem Urteil sagte – und warum die CDU nun Anke Rehlinger attackiert.

 Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) beim ersten Prozess wegen Untreue im Landgericht.

Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) beim ersten Prozess wegen Untreue im Landgericht.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Mehr als sechs Jahre liegt die eigentliche Detektivaffäre rund um den Baubetriebshof (BBH) mittlerweile zurück, seit drei Jahren laufen Prozesse gegen Rüdiger Schneidewind (SPD), fast ebenso lange ist er mittlerweile vom Amt als Oberbürgermeister der Stadt Homburg suspendiert. Nun aber ist seit Donnerstag das strafrechtliche Verfahren gegen ihn beendet. Der Bundesgerichtshof hatte am Mittag bekannt gegeben, dass er die Revisionen beider Seiten verworfen hat. Damit ist das Urteil des Landgerichts aus dem vergangenen Januar wegen Untreue durch Unterlassen rechtsgültig und Schneidewind vorbestraft. Verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro.