Detektiv-Affäre um Rüdiger Schneidewind (SPD) Regress gegen Ex-OB wieder Thema

Homburg · Der Stadtrat berät am 12. Dezember über Forderungen gegenüber Rüdiger Schneidewind. Der BGH prüft derweil die Revision gegen dessen Verurteilung.

 Rüdiger Schneidewind.

Rüdiger Schneidewind.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Die Detektiv-Affäre wird wieder Thema in der kommenden Stadtratssitzung am 12. Dezember, wenngleich im nicht-öffentlichen Teil. Dann wird der vom Rat beauftragte Anwalt Bericht erstatten und das Gremium beraten, wie der Sachstand und das weitere Vorgehen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Ex-Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) ist, erläutert Natalie Kroj für die CDU-Fraktion. Ausschlaggebend dafür, dass der Anwalt eingeladen sei und Bericht erstatte, sei zum einen die neue Zusammensetzung des Stadtrates nach der Kommunalwahl und zum anderen das Ende des Prozesses der Stadt gegen die beauftragte Detektei am Landgericht Düsseldorf und die damit verbundene Rats-Entscheidung darüber, wie er mit dem Urteil umgehen wird.

Am 31. Oktober hatte besagtes Gericht entschieden, dass die Stadt Homburg 18 000 Euro Rückerstattung von der Detektei erhielt, gefordert hatte sie 195 000 Euro. Hintergrund waren zu hoch abgerechnete Reisekosten, Pauschalkosten für die Einsatzfahrzeuge und eine Bearbeitungsgebühr von 25 Prozent, die die Detektei in Rechnung stellen wollte. Auch 69 000 Euro extra, die die Detektei noch gefordert hatte, verwarf das Gericht. Ob eine der beiden Seiten das Urteil nicht akzeptiert und vors Oberlandesgericht zieht, war gestern laut Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve unklar. Eine entsprechende Berufungsfrist sei erst am 30. November ausgelaufen.

CDU-Stadträtin Natalie Kroj weist auch darauf hin, dass es nicht länger Gerhard Wagner (SPD) ist, der ein Regressverfahren gegen Schneidewind geltend machen soll. Nachdem Wagner aus dem Stadtrat ausgeschieden ist, wurde Maren Berger (CDU) diese Rolle zuteil, ihre Verhinderungsvertretung sei Sevim Kaya-Karadag (SPD).

Derweil dürfte sich der Abschluss des Revisions-Verfahrens gegen Schneidewind bis Frühjahr 2020 hinziehen. Nachdem er vor dem Saarbrücker Landgericht im Zuge der Detektiv-Affäre vom Saarbrücker Landgericht wegen Untreue zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, hatte er, wie bereits mehrfach berichtet, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das Verfahren sei dort seit Anfang Oktober anhängig, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Jetzt müsse der Senat nicht-öffentlich entscheiden, ob in dem Fall eine Hauptverhandlung anberaumt oder er per Beschluss entschieden wird.

Eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung sehe die Strafprozessordnung insbesondere vor, wenn der Senat die Revision einstimmig für offensichtlich unbegründet hält. Derzeit sei noch nicht abschätzbar, wann der Senat eine Entscheidung treffen wird, so die Sprecherin. In der Mehrheit der Fälle liegt die Zeit zwischen Eingang und Urteil oder Beschluss bei drei bis sechs Monaten.

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