Überwachungsaffäre Grüne bringen Regress von OB ins Spiel

Homburg · Die Homburger Grünen haben sich in Sachen Überwachungsaffäre zu Wort gemeldet und unterstrichen, dass die Observierung von städtischen Mitarbeitern jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt habe. Sie beziehen sich auf eine Stellungnahme des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland. Zudem brachten die Grüne eine Regressforderung an OB Rüdiger Schneidewind ins Spiel.

„Die heimliche Überwachung von vier Mitarbeitern des städtischen Baubetriebshofes durch eine auswärtige Detektei im Herbst 2015 kostete die Bürger Homburgs etwa 330 000 Euro. Inzwischen steht fest, dass die Auftragsvergabe durch den Oberbürgermeister haushaltstechnisch gegen Recht und Gesetze verstieß. Doch nicht nur dies: Es gab auch keine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage für die Observierung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst durch private Ermittler“, schreiben die Grünen in einer Stellungnahme.

Das Urteil des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland hätte im aktuellen Tätigkeitsbericht nicht eindeutiger ausfallen können, hieß es weiter. OB Schneidewind hatte eine Detektei beauftragt, über mehrere Wochen die Mitarbeiter des Baubetriebshofes zu oberservieren. Das Ziel der Maßnahmen sei es gewesen, Informationen zu sammeln und Verdachtsmomente zu bestätigen, um möglicherweise später Maßnahmen im Dienst- und Arbeitsverhältnis ergreifen zu können, skizzieren sie den Hintergrund. Hierfür seien personenbezogene Daten über einen längeren Zeitraum  sowohl während der Arbeits- als auch in der Freizeit erhoben worden, schreiben die Grünen weiter. Längerfristige Observationsmaßnahmen mit verdeckten technischen Mitteln stellten schwerwiegende Eingriffe in das grundgesetzliche Recht auf informelle Selbstbestimmung dar. Sie seien nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. Laut Paragraf 28 des Saarländischen Polizeigesetzes dürften diese besonderen Formen personenbezogener Daten nur durch die Vollzugpolizei auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung erhoben werden. Zudem gelte es den Schutz unbeteiligter Dritter sicher zu stellen.

OB Schneidewind habe beim Engagement der Detektei keine dieser rechtlich nötigen Voraussetzungen eingeholt. „Die Datenschutzbeauftragte des Landes bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass solche Observierungsmaßnahmen nur durch die Polizei (verdeckte Ermittler) und nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft durchzuführen sind,“ so Marc Piazolo. „Zugleich hätte dies den Homburger Steuerzahler ungerechtfertigte Ausgaben in Höhe von mehr als 300 000 Euro erspart. Wann erhebt der Stadtrat endlich eine Regressforderung an den Oberbürgermeister?“, fragt er weiter.

„Die Homburger Landtagsabgeordneten von CDU und SPD kennen den aktuellen Tätigkeitsbericht des Datenschutzzentrums seit Juni 2017. Haben sie die Öffentlichkeit über das Urteil der unabhängigen Datenschützer zur Homburger Spitzelaffäre nicht informiert“, um den Oberbürgermeister  zu schützen? „Genau das fragen wir uns,“ kritisiert Marc Piazolo.

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